StrafenDas droht Klima-Aktivisten, wenn sie einen Rettungswagen blockieren
Am Asphalt festgeklebte Klima-Aktivisten blockierten am Montag in Deutschland einen Rettungswagen. In der Schweiz sind bisher keine Fälle bekannt.

- von
- Monira Djurdjevic ,
- Tim Haag
Darum gehts
Klima-Aktivisten und -Aktivistinnen verzögerten mit einer Strassenblockade am Montag in Berlin die Rettung für eine schwer verletzte Velofahrerin. In der Schweiz sind bisher keine Fälle bekannt, wie Anfragen bei verschiedenen Blaulichtorganisationen und Spitälern zeigen. «Grundsätzlich sind solche Vorfälle aber nicht auszuschliessen. Blockierte Strassen können allgemein im Zusammenhang mit dringlichen Einsätzen ein Problem darstellen», sagt Lena Zurbuchen, Sprecherin bei der Kantonspolizei Bern.
Gemäss Martin Müller von Schutz und Rettung Bern sei es in solchen Fällen wichtig, dass der Informationsfluss zwischen den Blaulichtorganisationen gut funktioniere und die ausrückende Mannschaft schnell über Verkehrsbehinderungen informiert werde. Bei der Stadtpolizei Zürich sind die Patrouillen auf dem ganzen Stadtgebiet verteilt: «Falls ein Polizeiauto aufgrund einer Blockade im Stau steht, kann eine andere Einheit den Fall übernehmen», erklärt Sprecher Pascal Siegenthaler.
«Kann Menschenleben gefährden»
«Im Notfall zählt jede Minute. Entsprechend ist es essenziell, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich am Ereignisort sind», sagt Severin Lutz, Sprecher bei Schutz und Rettung Zürich. Seien potenzielle Verzögerungen bereits vorgängig bekannt, werden die Einsatzkräfte frühzeitig intern darüber informiert, damit sie sich darauf vorbereiten können. «Bei unerwarteten Verzögerungen – beispielsweise aufgrund von unangekündigten Aktionen – müssen kurzfristig Alternativen gesucht werden», so Lutz.
Laut Didier Plaschy, Sprecher der Spitäler der Insel Gruppe, gehören Behinderungen im Strassenverkehr zum Berufsalltag aller Einsatzkräfte. Fast immer gebe es Ausweichrouten. «Dennoch kann alles, was die Arbeit der Rettungsdienste behindert, Menschenleben gefährden. Das sollten Aktivistinnen und Aktivisten bei der Planung von Behinderungsaktionen beachten und deshalb kritische Verkehrsknotenpunkte von möglichen Zielen aussparen», so Plaschy.
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich
Gemäss Strafrechtsexperte Amr Abdelaziz können bei der Behinderung von Rettungskräften zum Beispiel unterlassene Nothilfe oder Hinderung einer Amtshandlung ein Thema werden, allenfalls auch Strassenverkehrsdelikte.
Unterlassene Nothilfe oder Hinderung einer Amtshandlung seien dabei Vorsatzdelikte, was bedeutet, dass eine Straftat wissentlich und willentlich vollzogen wird. Ein daraus resultierender Schaden müsste zumindest in Kauf genommen werden. «Es ist recht unwahrscheinlich, dass Aktivisten und Aktivistinnen vorsätzlich das Leben eines Verkehrsteilnehmers gefährden. Jedenfalls sind sie gut beraten, ihre Aktionen so zu konzipieren, dass Nothilfe stets sichergestellt werden kann», sagt Abdelaziz.
Wenn in einem konkreten Fall tatsächlich gerichtlich festgestellt würde, dass eine Blockade-Aktion widerrechtlich war und eine Gesundheitsschädigung bewirkt hat, könnten nebst strafrechtlichen Sanktionen erhebliche Schadenersatzansprüche und Genugtuungsforderungen auf die Verursacher zukommen. Bei einer Verurteilung wegen unterlassener Nothilfe droht gemäss Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, dasselbe gilt bei einer Verurteilung wegen Hinderung einer Amtshandlung.
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