Massnahmen-Übersicht Teil 3Das gilt jetzt bei Reisen nach Griechenland, Tunesien und Ägypten
Wer in diesem Jahr in die Ferien düsen möchte, muss dafür einiges an Vorausplanung auf sich nehmen. Denn aufgrund der Covid-19-Pandemie müssen bei Einreise und Aufenthalt einige Punkte beachtet werden.
- von
- Fee Anabelle Riebeling
Darum gehts
Wer seine Ferien im Ausland verbringen möchte, muss im Jahr zwei der Pandemie gut vorbereitet sein.
Denn jedes Land hat seine ganz eigenen Corona-Massnahmen.
Selbst hinsichtlich der Einreise gelten unterschiedliche Regeln.
Im dritten Teil der 20-Minuten-Reiseübersicht erfährst du, was du bei Reisen nach Griechenland, Ägypten und Tunesien wissen musst.
Am Strand ausspannen oder Sightseeing betreiben: Den meisten Menschen dürfte in diesen Tagen der Sinn genau danach stehen. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Schliesslich ist das Coronavirus Sars-CoV-2 auch in den beliebten Feriendestinationen anzutreffen. In einigen Ländern ist die Situation zudem deutlich angespannter als zuhause in der Schweiz. Trotzdem sind Reisen dorthin möglich.
Damit der Trip an die Sonne kein böses Ende nimmt, müssen Auflagen und Massnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Virus eingehalten werden – auch in Griechenland, Ägypten und Tunesien. 20 Minuten verrät dir, welche das derzeit sind. Welche Regeln derzeit in Italien, Spanien und Portugal gelten, erfährst du dagegen hier. Was du bei einem Trip nach Kroatien, Albanien, in den Kosovo und die Türkei beherzigen musst, liest du hier.
Wichtig: Der Artikel stellt eine Momentaufnahme dar (Dienstag, 22. Juni). Aufgrund der Pandemie sind jederzeit Änderungen möglich.
Griechenland

Griechenland: Hier sind Ferien möglich – unter bestimmten Bedingungen.
Einreise
Die Einreise nach Griechenland ist für Personen ab 12 Jahren nur mit einem negativen PCR-Test möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ wird auch ein negativer, höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest akzeptiert. Ausgenommen von dieser Regelungen sind vollständig Geimpfte, bei denen die zweite Dosis mindestens 14 Tage her ist, und Personen, die innerhalb der letzten neun Monate von Covid-19 genesen sind. In beiden Fällen muss dies mit einem offiziellen Dokument belegt werden. Zudem muss spätestens 24 Stunden vor Abreise eine Online-Anmeldung ausgefüllt werden.
Bei Familien reicht es, ein Formular auszufüllen, sofern alle Personen darauf angegeben werden. Ist das erledigt, bekommen die Reisenden einen QR-Code zugeschickt, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Kann man das nicht, ist eine Geldstrafe von 500 Euro (umgerechnet 548 Franken) möglich. Für technische Probleme mit der Online-Registrierung hat Griechenland die Servicenummer +30 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) eingerichtet.
Bei der Ankunft wird in Einzelfällen ein kostenloser Covid-19-Schnelltest durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, wird eine bis zu zehntägige Quarantäne in einem dafür bereitgestellten Hotel angeordnet. Beim Verstoss gegen die Quarantänepflicht drohen 5000 Euro (rund 5400 Franken) Strafe.
Vorsicht bei Reise mit dem Auto
Für Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die mit dem eigenen Auto reisen, gilt: Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur über Bulgarien, Nordmazedonien und Albanien möglich. Und das auch nur beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über die Türkei ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich.
Massnahmen im Land
Mittlerweile wurden die meisten Corona-Massnahmen von der griechischen Regierung aufgehoben. Es gilt aber weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 5 Uhr, die nur aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen gebrochen werden darf. Weiter gilt für alle Personen ab vier Jahren Maskenpflicht – und das drinnen wie draussen. Wer dagegen verstösst, muss mit einem Bussgeld in der Höhe von 300 Euro (rund 330 Franken) rechnen.
Auch folgende Vorkehrungen sollen dazu beitragen, das Coronavirus Sars-CoV-2 in Schach zu halten:
Die Abstandsregeln müssen – zusätzlich zur Maskenpflicht – überall eingehalten werden. Diese können jedoch je nach Lokalität variieren: So sind etwa in draussen befindlichen archäologischen Stätten 1,5 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen angesagt, in Zoos und Museen sind es dagegen zwei Meter. Es lohnt sich also, die Vorgaben direkt vor Ort zu prüfen.
Abstand halten ist auch an den Stränden geboten. Dort sind 80 Personen pro 1000 Quadratmeter erlaubt. Liegestühle müssen paarweise und mit Distanz zu anderen aufgestellt werden. Davon ausgenommen sind Familien.
Restaurants, Cafés und andere Lokale sind zwischen 5 und 1.15 Uhr geöffnet und dürfen Gäste ausschliesslich in den Aussenbereichen bewirten. An einem Tisch dürfen nicht mehr als sechs Personen sitzen. Es sei denn, es handelt sich bei diesen um Angehörige einer Familie. Bei Verlassen des Tisches besteht Maskenpflicht.
Nachtclubs sind geschlossen.
Wer Ausflüge zu archäologischen Stätten oder in Zoos machen möchte, sollte sich vorab bei den Stätten nach den Bedingungen erkundigen: Mitunter müssen Tickets im Vorfeld gebucht werden oder es sind nur bestimmte Gruppengrössen zugelassen.
In Autos (mit bis zu sieben Sitzen) dürfen neben dem Fahrer noch höchstens drei weitere Fahrgäste mitgenommen werden. Dies gilt auch für Taxis.
Die vier Zonen Griechenlands
Auf Basis des wöchentlichen Infektionsgeschehens gibt es eine von der griechischen Regierung erstellte Risikokarte für das Land: Während in den orangefarbenen Landesteilen unter anderem die Nachverfolgung von Corona-Fällen intensiviert wird, verstärkt Stichprobenkontrollen durchgeführt und die Impfungen vorangetrieben werden, ist für die roten Zonen ein Hochfahren der Massnahmen geplant. Dazu zählt etwa das Verhängen einer Ausgangssperre, das Aussetzen von Veranstaltungen und das Reduzieren privater Kontakte.
Derzeit sind neun Regionen orange markiert, darunter auch die Insel Kos. Rot markiert ist keine Provinz.
Hier bekommst du Hilfe vor Ort
Wer bei sich während der Griechenland-Ferien Covid-19 Symptome feststellt oder Kontakt mit einem Infizierten hatte, wird gebeten, sich direkt mit einem Arzt oder einer Ärztin in Verbindung zu setzen oder die 24-Stunden-Hotline der griechischen Gesundheitsbehörde (National Public Health Organisation) unter der Nummer 1135 anzurufen. Diese ist nur aus dem Land heraus anwählbar.
Ägypten

Ägypten: Hier gilt Zurückhaltung.
Einreise
Auch wenn das Bundesamt für Gesundheit BAG Ägypten derzeit auf der Risikoliste führt: Eine Reise in das Land ist möglich. Seit dem 18. Juni braucht es dafür einen negativen PCR-Test, der bei Grenzübertritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sollte man über den Flughafen Frankfurt einreisen, darf er auch bis zu 96 Stunden alt sein. Wichtig ist, dass das Testergebnis in englischer oder arabischer Sprache vorliegt. Zudem muss er Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten. Kann kein entsprechender PCR-Test vorgelegt werden, wird die Einreise nach Ägypten verweigert und es muss mit dem nächstmöglichen Flug die Rückreise angetreten werden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Bei der Einreise muss weiter nachgewiesen werden, dass man eine Krankenversicherung hat, die alle möglicherweise in Ägypten anfallenden medizinischen Kosten abdeckt.
Hier kannst du den Test auch erst nach der Landung machen
Wer direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh reist, kann ohne in der Heimat durchgeführten PCR-Test einreisen und diesen vor Ort kostenpflichtig nachholen. Allerdings muss dort aufgrund der beschränkten Testkapazitäten in Ägypten mit einer erheblichen Wartezeit gerechnet werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses ist mit mindestens 12 bis 24 Stunden Quarantäne in einem Hotelzimmer zu rechnen. Ist der Test positiv, erfolgen zudem weitere Quarantänemassnahmen, die je nach Ankunftsort unterschiedlich ausfallen.
Maske auf, sonst kann es teuer werden
Auch im Land selbst geht es mitunter streng zu. Zwar wurden zuletzt Massnahmen gelockert, aber bei weitem nicht alle:
Im öffentlichen Raum besteht weiterhin Maskenpflicht – auch in Taxis und anderen Beförderungsmitteln.
Öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie, Einkaufszentren und Geschäfte sind geöffnet, können in ihren Öffnungszeiten aber eingeschränkt sein.
Öffentliche Versammlungen, künstlerische Veranstaltungen und Massenaktivitäten sind nach wie vor verboten.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf Covid-19 stattfinden.
Bei Nichtbeachtung der Massnahmen drohen hohe Strafen.
Was passiert, wenn du positiv getestet wirst?
Fällt ein im Land gemachter Corona-Test positiv aus, kann die Isolation in staatlichen Spitälern erfolgen, die deutlich unterhalb der hiesigen Standards liegen. Die Kosten einer Spitalbehandlung können zudem erheblich sein, wie das deutsche Auswärtige Amt schreibt. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Direkt nach der Diagnose in die Heimat zu fliegen, ist nicht möglich: Wer positiv getestet wird, kann frühestens nach zehn Tagen ausreisen. Dafür wird ein ärztliches Attest benötigt, in dem eingetragen ist, wann der PCR-Test positiv ausgefallen ist, und dass der Patient in den letzten 3 Tagen (von insgesamt 10 Tagen ab PCR-Diagnose) symptomfrei ist.
Auflagen auch bei der Rückreise
Da Ägypten von den Schweizer Behörden als Risikoland eingestuft wurde, gelten für Rückreisende in die Schweiz besondere Bestimmungen, wie der TCS schreibt: Sie müssen vor der Rückkehr ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen, einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf und sich für sieben bis zehn Tage in Quarantäne begeben. Das gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Tunesien

Tunesien: Ungeimpfte müssen hier erst einmal in Quarantäne.
Einreise
Wer Ferien in Tunesien machen möchte, muss seine Einreise vorab elektronisch anmelden. Es wird empfohlen, sich die App des tunesischen Gesundheitsministeriums aufs Smartphone zu laden. Zudem müssen alle Touristen und Touristinnen ab 12 Jahren einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei der Ankunft am Flughafen kann stichprobenartig ein weiterer Test durchgeführt werden. Positiv Getestete werden in medizinische Isolierzentren aufgenommen.
Für alle Einreisenden gilt eine verpflichtende siebentägige Hotel-Quarantäne. Zwischen dem fünften und siebten Tag ist ein zweiter PCR Test durchzuführen. Ist dieser ebenfalls negativ, kann die Quarantäne verlassen werden. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Pauschalreisende, die einen negativen Test vorzeigen können und über einen entsprechenden Voucher verfügen. Sie dürfen das Hotel jedoch nur in organisierten Gruppen verlassen. Auch doppelt Geimpfte und Genesene, die mindestens einmal geimpft worden sind, sind davon befreit. Genauso wie Personen, die mindestens sechs Wochen vor dem Reiseantritt positiv auf das Coronavirus getestet wurden und genesen sind und das mit einem offiziellen Schreiben bestätigen können.
Aktuelle Informationen finden sich jeweils – in englischer Sprache – auf den Seiten des Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Diese Massnahmen gelten in Tunesien
In ganz Tunesien besteht in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften Maskenpflicht. Im Grossraum Tunis gilt das im gesamten öffentlichen Raum, ab mindestens einem Mitfahrer auch im Auto. Wer Restaurants oder Cafés besuchen möchte, muss die dort geltenden Hygieneregeln beachten. So darf die Maske dort nur am Tisch abgenommen werden, es gilt Mindestabstände einzuhalten. Zudem müssen die Räume konstant belüftet werden. Statt normalem Geschirr und Besteck sind nur Einwegprodukte erlaubt. Die Benutzung von Shishas ist verboten.
Andere Regionen, andere Regeln
Das Infektionsgeschehen in Tunesien ist nicht in allen Regionen gleich hoch. Daher gelten in einzelnen Verwaltungsgebiete unterschiedliche Coronamassnahmen. Das sind die aktuell gültigen:
In der Provinz Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Nur lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Provinzen Béja Nord und Süd sowie Amdoun gelten bis zum 27. Juni 2021 eine nächtliche Ausgangssperre sowie das Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen. Eine Ausnahme stellen Lebensmittelläden dar. Die Gebiete sind von der Aussenwelt abgeriegelt.
In der Provinz Siliana gilt bis zum 27. Juni 2021 eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Die Region ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
In der Provinz Kairouan gilt die Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr.

Was tun bei Symptomen?
Wer bei sich Covid-19 Symptome feststellt oder Kontakt mit einem Infizierten oder einer Infizierten hatte, wird gebeten, die Hotline 80 10 1919 anzurufen. Dort gibt es neben Hilfe auch weitere Auskünfte. Der Notruf in Tunesien lautet 190.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?
Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, Tel. 0848 801 109
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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