SelbstbestimmungsinitiativeDas ist wirklich dran am Minarett-Inserat
Das neueste Inserat zur Selbstbestimmungsinitiative sorgt für Diskussionen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
- von
- A. Peterhans / N. Thelitz
Türkische Richter könnten unser Minarettverbot aushebeln, sollte die SBI nicht angenommen werden. Das behauptet das Egerkinger Komitee. Stimmt das?
Nein, ein Urteil ist immer ein Mehrheitsentscheid. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt es eine kleine Kammer mit 7 und eine grosse Kammer mit 17 Richtern. «Es ist zwar durchaus möglich, dass ein türkischer Richter in einer der beiden Kammern sitzt und über einen Fall gegen die Schweiz miturteilt», sagt Rechtsexperte Martin Schubarth. Aber: «Für ein Urteil in der kleinen Kammer braucht es vier Stimmen.» Handelt es sich um einen Fall gegen die Schweiz, müsse zwingend ein Schweizer Richter mitentscheiden. Ausserdem achte die Konvention auf eine geografische Vielfalt in den Kammern. «Ein türkischer Richter wird höchstwahrscheinlich nicht mit einem Richter aus Aserbaidschan in derselben Kammer sitzen», sagt Schubarth.
Könnte der EGMR rein theoretisch das Schweizer Minarettverbot aushebeln?
Laut Europa-Experte Gilbert Casasus ist es durchaus möglich, dass die Schweiz wegen des Minarettverbots einmal verurteilt wird, wenn jemand in Stassburg klagt: «Das Minarettverbot ist im Hinblick auf die Religionsfreiheit durchaus problematisch.» Aber: «Das Urteil des EGMR hätte für die Schweiz nur einen begrenzten Charakter», sagt Casasus. Es tauchten keine EU-Soldaten an der Grenze auf, die sicherstellten, dass Minarette gebaut würden. Ein Urteil sei lediglich ein Rüffel, ein politisches Zeichen. «Fast jedes Land wurde schon einmal verurteilt», so Casasus. Völkerrechtlerin Anne-Laurence Graf gibt zudem zu bedenken: «Ein Urteil aus Strassburg betrifft nur einen spezifischen Fall, nicht den Verfassungsartikel zum Minarettverbot.»
Wie realistisch ist ein Rüffel durch den EGMR bezüglich dem Minarettverbot?
Zunächst müsse erst einmal jemand, der ein Minarett bauen will, bis vor Bundesgericht klagen. «Auch unser Bundesgericht könnte gegebenenfalls das Minarettverbot kippen», sagt Gilbert Casasus. Auch die Schweizer Verfassung garantiere die Religionsfreiheit. Erst wenn das Bundesgericht das Verbot stützte, käme der EGMR zum Zug. «Ein Rüffel wäre durchaus möglich», sagt Casasus. Rechtsexperte Martin Schubarth gibt hingegen zu bedenken: «Die Europäische Menschenrechtskonvention lässt es durchaus auch zu, dass ein Land ein Verbot aussprechen kann, um den religiösen Frieden zu garantieren.»
Könnte sich die Schweiz gegen eine Verurteilung wehren?
In der Regel setzt die Schweiz die Urteile aus Strassburg um. «Die Schweiz hat eine Tendenz zum Übergehorsam», sagt Schubarth. Casasus ergänzt jedoch: Würde man ein Urteil gegen das Minarettverbot nicht umsetzen, gäbe es nur einen Imageschaden für die Schweiz. «Viel mehr aber auch nicht.» Es liege also in der Hand des Bundesgerichtes, wie man mit dem Urteil umgehe. «Am Schluss entscheiden meistens die Schweizer Richter, und nicht etwa die sogenannten fremden Richter.» Im Fall einer Verurteilung müsste die Schweiz wahrscheinlich dem Beschwerdeführer eine Entschädigung zahlen, sagt Völkerrechtlerin Anne-Laurence Graf. «Die Schweiz hat als EGMR-Mitglied zudem eine Verpflichtung, künftige Verurteilungen zu vermeiden.» Rechtsexperte Schubarth übt Kritik: «Die Menschenrechtskonvention in ihrer Kernaufgabe ist wichtig. Immer öfter mischt sie sich jedoch in nationale Angelegenheiten ein, die nur entfernt die Menschenrechten betreffen.» Laut Schubarth soll sich die Schweiz hier wehren.
Das Egerkinger Komitee warnt explizit vor türkischen Richtern. Gibt es überhaupt türkische Richter am EGMR?
Die Europäischen Menschenrechtskonvention hat 47 Mitglieder, jedes Land hat einen Richter. Vertreterin der Türkei ist Il Karaka. Ihre Amtszeit ist allerdings bereits am 30. April 2017 abgelaufen, sie bleibt nun aber im Amt, weil es mit der Nachfolge Probleme gibt: Alle bisherigen Nachfolgerkandidaten sind gescheitert, sie wurden von der parlamentarischen Versammlung des Europarats abgelehnt.
Warum wurden die türkischen Kandidaten abgelehnt?
Sämtliche von Ankara vorgeschlagenen Kandidaten hätten die Anforderungen nicht erfüllt, schreibt die unabhängige türkische Exil-Newssite «Ahval News». Für EGMR-Richter würden strenge Regeln gelten, sie müssten unabhängig und unparteiisch sein, hohe moralische Standards erfüllen. Es gebe in der Türkei valable Kandidaten, doch die türkische Regierung habe nur erdogantreue Kandidaten nominiert und Warnungen von Experten ignoriert, so «Ahval News». Nun muss die Türkei neue Kandidaten nominieren, ein neuer türkischer Richter sitzt frühestens im April 2019 am EGMR.
Könnte ein umstrittener türkischer Richter gewählt werden?
«Nein, auch dieser muss die Standards erfüllen, ein erdogantreuer Antidemokrat und Islamist wird nicht gewählt», sagt Experte Casasus. «Die europäischen Behörden hätten kein Interesse daran, jemanden zu wählen, der nicht absolut integer ist und nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilt.»
Wer bestimmt, wer in den EGMR gewählt wird?
Wahlbehörde ist die parlamentarische Versammlung des Europarats. Jeder Mitgliedsstaat legt eine Liste mit drei Kandidaten vor. Die parlamentarische Versammlung kann eine Liste zurückweisen. Die Richter werden auf eine feste Amtszeit von neun Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Kann die Schweiz denn gar nicht mitreden?
Geht es um einen Fall gegen die Schweiz, sitzt immer ein Schweizer Richter in einer Kammer. Ausserdem hat die Schweiz ein Vetorecht. Sie kann zum Beispiel bewirken, dass ein Fall nur von der kleinen Kammer beurteilt wird und somit weniger Gewicht hat. Das geschah etwa 2011 bei einer Klage gegen das Minarettverbot, diese wurde abgewiesen.