Nach Corona-Verschärfungen – Das musst du bei deiner Reise nach Deutschland oder Österreich jetzt beachten

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Nach Corona-VerschärfungenDas musst du bei deiner Reise nach Deutschland oder Österreich jetzt beachten

Aufgrund der rasant steigenden Corona-Fallzahlen haben Deutschland und Österreich in den letzten Tagen ihre Massnahmen verschärft. Auch Schweizer Tagesbesucher und Einkaufstouristen sind von den neuen Regeln betroffen.

Benedikt Hollenstein
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Benedikt Hollenstein
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Welche Regeln gelten neu in Deutschland und Österreich, und was gilt es für Schweizer bei einer Reise zu beachten? Eine Übersicht.

Welche Regeln gelten neu in Deutschland und Österreich, und was gilt es für Schweizer bei einer Reise zu beachten? Eine Übersicht.

DPA
In Österreich gilt ab 8. November 2021 landesweit die 2G-Regel.

In Österreich gilt ab 8. November 2021 landesweit die 2G-Regel.

AFP/Hans Punz
Damit reagiert das Land auf die höchsten Fallzahlen innert 24 Stunden seit Beginn der Pandemie.

Damit reagiert das Land auf die höchsten Fallzahlen innert 24 Stunden seit Beginn der Pandemie.

Reuters/Lisi Niesner

Darum gehts

  • Deutschland und Österreich haben am Samstag einen neuen Höchststand erreicht.

  • Beide Länder verschärfen ihre Corona-Massnahmen.

  • Was es für Besuchende aus der Schweiz zu beachten gibt, erfährst du in unserer Übersicht.

Kurz vor der Einführung einer landesweiten 2G-Regel in Österreich ist die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen auf einen Rekordwert geklettert. Laut der offiziellen Statistik vom Samstag wurden binnen 24 Stunden 9943 Infektionen gezählt – über dem bisherigen Höchstwert von 9586, der im November des Vorjahres erreicht worden war. Auch in Deutschland, das lange Zeit als Musterschüler im Umgang mit der Pandemie galt, zeigt die Kurve steil nach oben. In der Übersicht erfährst du, wo genau welche Regeln gelten:

Deutschland:

  • 3G-Regel

Gemäss dem Auswärtigen Amt steht die Einreise nach Deutschland allen geimpften oder genesenen Personen weiterhin offen, da dort ab einem Aufenthalt von 24 Stunden die 3G-Regelung gilt. Ungeimpfte müssen einen negativen Test vorweisen können, ein Einreiseformular wird nicht benötigt.

  • Masken

Generell gilt deutschlandweit eine Hygienemaskenpflicht für Geschäfte. In Bayern wird für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine FFP2-Maske verlangt. Während in Baden-Württemberg eine einfache Hygienemaske für die Fahrt mit dem ÖV genügt, gilt im Bundesland in allen Geschäften eine Maskenpflicht, auch in solchen, in denen eine 2G-Pflicht gilt.

  • Regeln in Geschäften

Grundsätzlich sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelläden weiterhin für alle zugänglich. Bei den Gastronomiebetrieben gilt, gleich wie in der Schweiz, eine Zertifikatspflicht. In einzelnen Bundesländern wie Baden-Württemberg müssen ungeimpfte Personen einen PCR-Test vorweisen können. Von dieser «3G Plus»-Regelung sind Kinder unter 18, Schwangere sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ausgenommen. Sie können weiterhin einen Antigen-Test vorzeigen.

  • Clubs

In ganz Deutschland gilt auch für die Nachtclubs die 3G-Pflicht. In Baden-Württemberg sowie in einigen Teilen Bayerns erhalten nur geimpfte und genesene Personen Zutritt zu den Clubs, ausserdem werden die Kontaktdaten erhoben.

Österreich

Angesichts der rapide steigenden Fallzahlen und der sich füllenden Intensivstationen hatte die Regierung am Freitag angekündigt, dass ab Montag nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene (2G-Regel) Zutritt zu Lokalen, Veranstaltungen und Hotels bekommen. Somit sind auch der Tourismussektor und Skigebiete von diesem Teil-Lockdown für Ungeimpfte betroffen.

  • 2G-Regelung in Innenräumen

Die neuen Massnahmen gelten für alle Personen ab zwölf Jahren, die Dienstleistungen im Gastronomie- oder Hotelleriebereich in Anspruch nehmen wollen. Auch für Kinos, Theater, Sport- und Freizeiteinrichtungen gilt die 2G-Regel.

  • Einreise

Für die Einreise nach Österreich gilt für Schweizerinnen und Schweizer weiterhin die 3G-Pflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen Corona-Test machen. Für Personen, die bis jetzt erst eine Impfdosis erhalten haben, gilt eine vierwöchige Übergangsfrist. Während dieser Zeit reicht eine Erstimpfung und ein negativer PCR-Test, um Zugang zu 2G-Events zu erhalten.

  • Tourismus

Für ungeimpfte Personen dürften die Ferien in Österreich trotzdem eher unangenehm werden, da die Hotels nur geimpfte und genesene Gäste unterbringen dürfen. Auch auf den Besuch von Restaurants und Freizeitbetrieben müssen ungeimpfte Ferienbesucherinnen und -besucher verzichten.

  • Wintersport

Für Seilbahnen gilt wie im öffentlichen Verkehr eine 3G-Pflicht. In geschlossenen Bahnen wie Gondeln muss ausserdem eine FFP2-Maske getragen werden. Ungeimpfte Skitouristen müssen allerdings auch in den Bergen auf den Restaurant- und Aprés-Ski-Besuch verzichten.

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