Schuldig wegen Verleumdung: Das Strafmass der «Rickli-Rapper» wird erhöht

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Schuldig wegen VerleumdungDas Strafmass der «Rickli-Rapper» wird erhöht

Der «Rickli-Rap» musste vor dem Berner Obergericht neu verhandelt werden. Die Musiker haben das Nachsehen: Die Richter belangten sie nun auch wegen Verleumdung.

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Der Liedtext der fünf Musiker enthielt an die SVP-Politikerin Natalie Rickli gerichtete Schimpfworte und Äusserungen sexuellen Inhalts.

Der Liedtext der fünf Musiker enthielt an die SVP-Politikerin Natalie Rickli gerichtete Schimpfworte und Äusserungen sexuellen Inhalts.

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Ein Auszug aus dem Songtext. Laut dem Bundesgericht ist der Song ehrverletzend, aber keine sexuelle Belästigung.

Ein Auszug aus dem Songtext. Laut dem Bundesgericht ist der Song ehrverletzend, aber keine sexuelle Belästigung.

Das kontroverse Musikvideo war im September 2014 veröffentlicht worden.

Das kontroverse Musikvideo war im September 2014 veröffentlicht worden.

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Darum gehts

  • Im November 2019 wies das Bundesgericht ein Urteil betreffend «Rickli-Rap» ans Berner Obergericht zurück.

  • Das Obergericht müsse prüfen, ob beim Rap über die Zürcher SVP-Politikerin statt übler Nachrede allenfalls Verleumdung vorliegt.

  • Am Freitag fällten die Richter ihren Schuldspruch – er lautet neu auf Verleumdung.

  • Daraus ergibt sich ein leicht höheres Strafmass.

Die Urheber des obszönen Raps über SVP-Politikerin Natalie Rickli sind am Freitag in Bern wegen Verleumdung verurteilt worden. Das Berner Obergericht sprach bedingte Geldstrafen von mehreren tausend Franken aus.

Der Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz. Vier Rapper und eine Rapperin aus Bern stellten 2014 einen Song über Natalie Rickli ins Internet. Die heutige Zürcher Regierungsrätin wurde darin mit Schimpfworten und Äusserungen sexuellen Inhalts eingedeckt. Unter anderem hiess es, Rickli habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Das Bundesgericht kam 2019 zum Schluss, der Freispruch des Berner Obergerichts vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sei zurecht erfolgt. Die Musiker hätten nie versucht, Rickli das Lied direkt zukommen zu lassen. Hingegen solle das Obergericht nochmals prüfen, ob eine Verurteilung wegen Verleumdung anstatt übler Nachrede in Frage komme.

Leicht höheres Strafmass

Mit seinem Urteil vom Freitag folgt das Obergericht nun der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft: Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behauptung wahr sein könnte, die Politikerin habe ihre Laufbahn sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Die Verurteilung wegen Verleumdung zieht ein leicht höheres Strafmass nach sich. Die fünf Beschuldigten, vier Männer und eine Frau, wurden nun zu bedingten Geldstrafen von 80 bis 90 Tagessätzen verurteilt.

Reuige Rapper

Die Rapper hatten in früheren Aussagen vor Gericht Reue gezeigt. Der Text sei in 20 Minuten entstanden und der Song «ziemlich spontan» aufgenommen worden. Die Idee sei gewesen, total zu übertreiben. Dem eigenen Publikum sei das klar gewesen. Heute würde man den Song aber nicht mehr so machen.

Den Strafbefehl zogen sie einst weiter – unter anderem, weil sie sich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung wehrten. In diesem Punkt bekamen sie von allen Instanzen Recht. Was ihnen zu bleiben droht, ist die Verurteilung wegen Beschimpfung und Verleumdung – es sei denn, sie zögen das Urteil vom Freitag erneut weiter.

(sul/sda)

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