Suizidwillige überfahren«Das Urteil ist hart, aber die Sachlage eindeutig»
Ein Lenker, der eine Frau auf der Autobahn überfuhr, wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und will den Schuldspruch anfechten. Ein Verkehrsexperte nimmt Stellung.
- von
- Simon Ulrich
Der tragische Fall ereignete sich im Mai vergangenen Jahres: Eine 22-jährige Frau legte sich mit Suizidabsicht auf die Autobahn bei Kappelen BE. Obschon der 48-jährige Chauffeur, der die Frau erfasste, nicht schneller als die erlaubten 100 Stundenkilometer gefahren war, verurteilte ihn das Bieler Regionalgericht wegen fahrlässiger Tötung. Gerichtspräsidentin Elisabeth Ochsner kam zu Schluss, dass er höchstens 60 bis 70 Stundenkilometer hätte fahren dürfen. «Autofahrer müssen auch auf der Autobahn mit Personen auf der Fahrbahn rechnen», lautete ihr Verdikt.
«Auf der Autobahn wird selten korrekt gefahren»
Verkehrsexperte Peter Förtsch stimmt dem Urteilsspruch der Richterin zu. Häufig werde vergessen, dass es sich bei Tempo-Signalisationen um Höchstgeschwindigkeiten handle. «Es darf nur so schnell gefahren werden, dass man innerhalb der überblickbaren Strecke anhalten kann», sagt er gegenüber 20 Minuten. Zur Berechnung des Anhaltewegs gebe es eine Faustformel: (Geschwindigkeit in km/h : 10)² + 7. Im Falle des Verurteilten ergibt das eine Strecke von 107 Metern. «In Anbetracht der 50 bis 75 Meter, die durch das Abblendlicht beleuchtet werden, fuhr er also viel zu schnell», folgert Förtsch. Er räumt aber ein: «Auf der Autobahn wird selten korrekt gefahren.»
Der Experte ist deshalb überzeugt, dass der Mann auch vor dem Obergericht chancenlos bleibt. «Das Urteil ist sicher hart für ihn, aber die Sachlage eindeutig.»
Suizidwillige schwer erkennbar
Von Förtschs Argumentation hält Claudia Hazeraj, Anwältin des Verurteilten, wenig. «Kein Lenker muss damit rechnen, dass sich jemand auf der Autobahn umbringen will», stellt sie auf Anfrage klar. Hinzu komme, dass Suizidwillige auf der Fahrbahn deutlich schwerer zu erkennen seien als andere Fussgänger, da sie in der Regel nicht durch Bewegungen oder Lichtsignale auf sich aufmerksam machen wollen.
Auch was die Geschwindigkeit ihres Mandanten betreffe, sei die Sachlage alles andere als eindeutig. «Die 100 Stundenkilometer sind so nicht erwiesen und basieren lediglich auf einer Schätzung», so Hazeraj. Abblendlichter hätten zudem eine Reichweite zwischen 50 und 75 Metern. Wie weit die Abblendlichter des konkreten Fahrzeugs reichten, sei ebenfalls nicht hinlänglich abgeklärt worden. «Abhängig davon, auf welchen Wert man abstellt, sieht die Sachlage wieder ganz anders aus.»
Verteidigung will Urteil weiterziehen
Obschon das Bundesgericht Automobilisten in vergleichbaren Fällen bereits schuldig gesprochen hat, will Hazeraj das Urteil des Regionalgerichts weiterziehen. «Die Umstände in den abgeurteilten Fällen können nicht 1:1 auf diesen Fall übertragen werden. Im Übrigen kann sich die richterliche Rechtsprechung auch wandeln», ist sie überzeugt.
Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe
Beratung:
Dargebotene Hand, Tel. 143, (143.ch); Online-Beratung für Jugendliche mit Suizidgedanken: U25-schweiz.ch
Angebot der Pro Juventute: Tel. 147, (147.ch)
Kirchen (Seelsorge.net)
Anlaufstellen für Suizid-Betroffene:
Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils (Nebelmeer.net);
Refugium – Geführte Selbsthilfegruppen für Hinterbliebene nach Suizid (Verein-refugium.ch);
Verein Regenbogen Schweiz (Verein-regenbogen.ch).