31 km/h zu schnell: «Das war aber nicht mein Auto»

Aktualisiert

31 km/h zu schnell«Das war aber nicht mein Auto»

Weil er 31 km/h zu schnell gefahren sein soll, steht Martin V. bald vor dem Zürcher Obergericht. «Das war aber nicht mein Auto», sagt er. Bisher glaubten ihm die Richter nicht.

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Martin V. bekam einen Strafbefehl, weil er auf der Europabrücke geblitzt worden sein soll.

Martin V. bekam einen Strafbefehl, weil er auf der Europabrücke geblitzt worden sein soll.

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Er behauptet aber, dass ein anderes Auto mit seiner Nummer über die Zürcher Brücke gefahren war. Am 4. Juni entscheiden die Richter.

Er behauptet aber, dass ein anderes Auto mit seiner Nummer über die Zürcher Brücke gefahren war. Am 4. Juni entscheiden die Richter.

Gaetan Bally

Das Unheil begann am 15. Mai 2009: Damals mietete sich Martin V.* in Zürich ein Auto, um in seine Heimat Belgien zu fahren. Monate später folgte der Schock: Er bekam einen Strafbefehl, weil er um 21 Uhr auf der Europabrücke mit 96 km/h geblitzt worden sein soll – erlaubt wären 60 km/h. Obwohl die Nummer mit seinem Mietwagen identisch war, ist V. überzeugt, dass es ein anderer Fahrer war: «Wahrscheinlich hat er das Kontrollschild meines Mietwagens zuvor kopiert und das Original an ein Auto montiert, das er wohl geklaut hat.» Das Fälschen von Kennzeichen sei ein bekanntes Problem.

Er selbst sei um diese Zeit gar nicht mehr in Zürich gewesen, so V.: «Ich bin um 17 Uhr losgefahren.» Gegen zwei Uhr nachts habe er bei Antwerpen einen Motorschaden gehabt, was im Unfallprotokoll vermerkt sei: «In nur fünf Stunden wäre ich niemals dort hingekommen.»

«Eingelöster Wagen war grau»

Trotzdem hält es das Bezirksgericht Zürich für nicht plausibel, dass zum Zeitpunkt des Blitzens zwei Fahrzeuge mit dem selben Kontrollschild unterwegs waren, wie an der Verhandlung im September 2014 klar wurde. Ebenfalls zweifelt es am Unfallzeitpunkt. «Mit seinen Belegen vermag er einzig zu beweisen, dass etwa um 5 Uhr morgens der Abschleppdienst kam», heisst es im Urteil: «Damit wären ihm ziemlich genau die von ihm veranschlagten acht Stunden geblieben, um von Zürich nach Antwerpen zu gelangen.»

Kein Gehör hatte es auch für V. Farbenargument. Demnach sei das geblitzte Auto grau, sein gefahrenes jedoch schwarz gewesen. «Das steht im Unfallprotokoll und der Vermieter hat das bestätigt», sagt der Beschuldigte. Für das Gericht sind diese Dokumente jedoch zu wenig glaubwürdig, da er laut dem Urteil «das Unfallprotokoll selbst ausgefüllt und die Mietfirma ihm die Bestätigung auf eigenen Wunsch ausgestellt hatte». Zudem bestätige das Amtsgericht, dass der zur Tatzeit eingelöste Wagen grau gewesen war.

Zeugenbefragung abgelehnt

Für V. ist das nicht verwunderlich: «Das geblitzte Auto war wohl mit der Originalnummer unterwegs.» Ebenfalls hält er daran fest, dass sein Auto um zwei Uhr streikte: «Ich habe um diese Zeit eine Servicehotline angerufen und musste danach drei Stunden auf den Abschleppdienst warten.» Der Hotline-Mitarbeiter könne das auch bestätigen: «Er wäre auch bereit, vor Obergericht auszusagen.» Allerdings wurde das dort abgelehnt: «Dass man sich verweigert, Zeugen zu befragen, ist skandalös.»

Das Obergericht beurteilt den Fall am Donnerstag, weil V. das Urteil des Bezirksgerichts weitergezogen hat. Dieses hatte ihn wegen mehrfach vorsätzlich groben Verletzungen der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Und zwar nicht nur wegen der Europabrücke 2009, sondern zusätzlich wegen Schnellfahrens auf der A3 2011. Dort wurde er mit 40 km/h zu schnell geblitzt, was V. auch nicht bestreitet. Das Bezirksgericht bestrafte ihn dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken und einer Busse von 400 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von insgesamt 2700 Franken übernehmen. Es gehe ihm aber nicht um das Geld, so V.: «Ich hoffe, auf Gerechtigkeit im Fall Europabrücke und dass mir die Richter endlich glauben.»

*Name bekannt

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