Verhafteter Mohamed G.: Dem Hacker drohen in der Schweiz zehn Jahre Haft

Aktualisiert

Verhafteter Mohamed G.Dem Hacker drohen in der Schweiz zehn Jahre Haft

Der in Bangkok verhaftete Hacker Mohamed G. wird sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen. Er soll im Internet Kreditkarteninformationen gestohlen haben.

von
Marco Lüssi

Der marokkanische Hacker Mohamed G.* wurde am Freitag in einem Hotel in Bangkok festgenommen – zur Verhaftung ausgeschrieben hatte ihn die Schweizer Bundesanwaltschaft.

G. werde vorgeworfen, «Kreditkarteninformationen via Internet unerlaubterweise erhoben zu haben», teilte die Bundesanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit. Damit soll er den Straftatbestand des «betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage» erfüllt haben. Zudem legen ihm die Ermittler des Bundes «verbotenen wirtschaftlichen Nachrichtendienst» zur Last. Die Bundesanwaltschaft bestätigt, dass G. Schaden in Millionenhöhe angerichtet haben soll. Während die thailändische Polizei nach seiner Verhaftung eine Summe von 16 Millionen Franken nannte, geht die Bundesanwaltschaft von vier bis fünf Millionen Franken aus.

Prozess in Bellinzona

Nach seiner Auslieferung in die Schweiz soll G. vor das Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt werden. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren – dies ist die Maximalstrafe für gewerbsmässig betriebenen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Verbotener wirtschaftlicher Nachrichtendienst kann mit drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Vor Bundesstrafgericht soll sich neben G. auch Farid E.* (27) verantworten: Der als «Diabl0» bekannte Hacker war bereits im März auf Betreiben der Schweiz in einer Wohnung in Bangkok verhaftet worden. Bei G. und F. handelt es sich um Komplizen, wie die Bundesanwaltschaft bestätigt: Es bestehe ein Zusammenhang zwischen den beiden. Zu allenfalls weiteren involvierten Personen will die Bundesanwaltschaft keine Informationen abgeben. Die thailändische Polizei spricht von «rund zehn» Verdächtigen.

«Pilotfall» der Bundesanwaltschaft im Bereich Phishing

Dass es gelingt, Cyberkriminelle zur Rechenschaft zu ziehen, ist nicht alltäglich – meist kommen sie ungeschoren davon. Wie es ihr gelungen ist, die Täter in Asien aufzuspüren, will die Bundesanwaltschaft nicht verraten: Dies betreffe «Fragen der Ermittlungstaktik und -technik», zu der man keine Angaben machen könne. Aufgabe der in komplexen und international verknüpften Fällen ermittelnden Bundesanwaltschaft sei es aber unter anderem, entsprechende internationale Kontakte mit Strafverfolgungsbehörden zu koordinieren und zu unterhalten, um eine gute Zusammenarbeit zu etablieren.

Beim Verfahren gegen die marokkanischen Hacker handelt es sich um einen von zwei Pilotfällen, die die Bundesanwaltschaft derzeit im Zusammenhang mit Phishing-Attacken eröffnet hat. Wann die beiden festgenommenen Hacker an die Schweiz ausgeliefert werden, ist noch offen.

*Namen der Redaktion bekannt.

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