Bundesgerichtsurteil: Demonstranten dürfen nicht belangt werden

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BundesgerichtsurteilDemonstranten dürfen nicht belangt werden

Die Luzerner Regierung ist zufrieden, dass der Kanton Veranstalter gewalttätiger Demos finanziell in die Pflicht nehmen kann. Einzelne Demonstranten aber dürfen nicht belangt werden.

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Die Kosten für Polizeieinsätze an Demos dürfen auf deren Veranstalter überwälzt werden, nicht aber auf die Teilnehmer. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Die Kosten für Polizeieinsätze an Demos dürfen auf deren Veranstalter überwälzt werden, nicht aber auf die Teilnehmer. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Keystone/Walter Bieri

Das Bundesgericht hatte am Mittwoch eine Beschwerde gegen das Luzerner Polizeigesetz teilweise gutgeheissen. Demnach darf Luzern zwar Kosten von bis zu 30'000 Franken auf Kundgebungsveranstalter abwälzen, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen Bewilligungsauflagen verstossen. Es sei aber nicht zulässig, die Kosten zu gleichen Teilen den Teilnehmern zu belasten, unabhängig von der Rolle, die sie bei einer Gewaltausübung gespielt haben.

Der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) teilte auf Anfrage mit, er sei zufrieden mit dem Teilerfolg. Mit dem Urteil herrsche nun Rechtssicherheit, denn Luzern sei der erste Kanton, der eine solche Kostenersatzregelung vorsehe.

Weiteres Vorgehen des Kantons noch offen

Wie der Kanton Luzern nun vorgeht, ist noch offen. Sein Departement warte die schriftliche Begründung des Urteils ab und werde dieses dann analysieren, teilte Winiker mit. In welcher Form künftig gewaltausübende Personen für die Deckung der Polizeikosten zur Rechenschaft gezogen würden, könne er deswegen noch nicht sagen.

Der vom Bundesgericht aufgehobene Passus im Polizeigesetz ist seit Anfang 2016 in Kraft. Angewendet worden ist er gemäss Winiker noch nie.

Beschwerdeführer sind nicht zufrieden

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern (DJL), die SP und Grüne sowie deren Jungparteien, der Luzerner Gewerkschaftsbund und drei Einzelpersonen hatten beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Polizeigesetz eingereicht.

Die DJL nehmen «mit Besorgnis zur Kenntnis», dass weiterhin Kosten auf die Veranstalter überwälzt werden können, wie sie am Mittwoch mitteilten. Sie befürchten, durch die drohende Kostenüberwälzung könnten Veranstalter bereits im Voraus abgeschreckt werden. Die Entwicklung seit Inkrafttreten des Gesetzes bestätige dies. So liessen sich für traditionell jährlich stattfindende Kundgebungen keine Gesuchsteller mehr finden. (nk/sda)

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