Grow up - Den Job kündigen – darauf solltest du achten
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Grow upDen Job kündigen – darauf solltest du achten

Neben der Einhaltung von Fristen gibt es auch auf zwischenmenschlicher Basis einiges zu beachten. Wir zeigen, wie du professionell und mit gutem Gewissen kündigst.

von
Dominic Benz

Wenn du deinen Job kündigst, ist gute Kommunikation auch hier das A und O. Halte deine Vorgesetzten nach Möglichkeit immer über deine Pläne auf dem Laufenden. So verhinderst du böses Blut und spielst mit offenen Karten.

Vereinbare mit deinen Vorgesetzten am besten ein Kündigungsgespräch, bevor du mit einer schriftlichen Kündigung aus heiterem Himmel die Tür einfährst. Auf dieses Gespräch solltest du dich auf jeden Fall gut vorbereiten und dir auch auf mögliche Fragen bereits passende Antworten überlegen.

Wähle den richtigen Zeitpunkt. Bestenfalls hast du zum Kündigungszeitpunkt bereits einen neuen Job in der Tasche. Je nach dem kann es aber auch hilfreich sein, die Vorgesetzten über deine Jobsuche zu informieren, vielleicht können sie dir sogar dabei helfen, da sie im Berufsfeld meistens sehr gut vernetzt sind.

Die definitive Kündigung solltest du schliesslich schriftlich per Einschreiben bei der zuständigen Stelle einreichen. Informiere dich am besten bei deinen Vorgesetzten oder dem HR über die gewünschte Form der Kündigung.

Das sollte dein Kündigungsschreiben beinhalten

• Die richtige Kontaktperson: Die zuständige Person bei der Personalabteilung oder deine Vorgesetzten.
• Einen eindeutigen Hinweis auf deinen Vertrag (beispielsweise «Arbeitsvertrag vom 01.05.2016»).
• Den Hinweis auf die Einhaltung der Kündigungsfristen und das Datum inklusive deines letzten Arbeitstages. Vergiss hierbei keinesfalls deinen Resturlaub.
• Deine Unterschrift und das aktuelle Datum.
• Falls du dir unsicher bist, findest du online unzählige Vorlagen zu einer ordentlichen Kündigung.

Behalte die Fristen im Überblick! Kündigungen sind gemäss Obligationenrecht auf Ende des Monats zu tätigen (unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist). Daher ist darauf zu achten, dass die Kündigung vor Ablauf des Monats von der anderen Partei zur Kenntnis genommen wird.

Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem Empfänger oder der Empfängerin zugestellt wurde. Es empfiehlt sich ausserdem beim Einreichen gleich um eine kurze Empfangsbestätigung zu bitten.

Und : Bestehe unbedingt auf ein Arbeitszeugnis.

Zweifel ablegen

Ein neuer Job bietet meistens neue Herausforderungen und Chancen. Trotzdem sind Zweifel in solchen Situationen absolut verständlich. Hat man mehrere Jahre in einem Betrieb gearbeitet und ein gutes Verhältnis zu den Vorgesetzten und der Belegschaft, kann bei einem Kündigungswunsch schnell mal das Gefühl entstehen, die Firma im Stich zu lassen.

Von solchen Ängsten solltest du dich befreien – du hast ein besseres Angebot erhalten und ergreifst die neue Chance. Am Ende des Tages wird das auch der gehässigste Chef verstehen. Sei dir stets bewusst, dass es sich lohnt, mit einem Arbeitgeber trotz Differenzen im Guten auseinanderzugehen. In der Geschäftswelt weiss man nie, ob und wann man sich wieder über den Weg läuft.

Schon Mitte 20 aber noch immer nicht wirklich im Erwachsenenleben angekommen? No need to panic! «Grow Up» beantwortet dir alles, was du spätestens mit 30 wissen musst. Seien es Fragen zur Karriere, dem Umgang mit Geld oder den Behörden: Hotel Mama war gestern. Sende deine Frage an grow.up@20minuten.ch

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