Der gläserne Passagier
Ab sofort müssen Schweizer Fluglinien für Flüge in die USA bis zu 34 private Daten ihrer Passagiere an die US-Behörden liefern.
Der Bundesrat hat ein entsprechendes Abkommen mit den USA am Freitag genehmigt. Es gleicht dem zwischen den USA und der EU.
Das Abkommen ist vorerst auf dreieinhalb Jahre befristet. Die Aufbewahrungsfrist für die übermittelten Daten wurde ebenfalls auf dreieinhalb Jahre festgelegt, anstelle der von den USA geforderten 50 Jahre. Zu den 34 Passagierdaten gehören neben Namen, Adresse und Telefonnummer auch E-Mail-Adresse und Kreditkarten-Nummer.
Die USA haben jedoch - wie gegenüber der EU - darauf verzichtet, sensible Daten wie Angaben zur Gesundheit oder Essensgewohnheiten einzufordern. Die Passagiere müssen bei der Reservation und nicht erst vor dem Abflug über den Daten-Austausch informiert werden.
«Mit Blick auf Datenschutz tragbar»
Die Fluggäste haben das Recht, von den US-Behörden Auskunft über die gespeicherten Daten und nötigenfalls deren Richtigstellung zu verlangen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Regelungen «mit Blick auf den Datenschutz tragbar».
Die USA hatten nach den Anschlägen vom 11. September 2001 im Rahmen des Kampfes gegen Terrorismus die Massnahme beschlossen. Mit der EU unterschrieben sie im Mai letzten Jahres ein Abkommen. Die Passagiere der Schweizer Fluggesellschaften waren bisher von der Regelung ausgenommen.
Seit geraumer Zeit hatten Fachleute aus den USA und der Schweiz über eine solche Vereinbarung beraten. Dabei erreichte die Schweiz die gleichen Konzessionen wie die EU. Der Bundesrat hat ausserdem am Freitag das UVEK ermächtigt, auch mit Kanada Verhandlungen aufzunehmen über den Abschluss eines solchen Abkommens.
(sda)