Bundesgericht entscheidetDer Mörder von Marie wird nicht lebenslang verwahrt
Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung von Claude Dubois, der die 19-jährige Marie in Payerne VD ermordet hatte, aufgehoben.
- von
- sep
Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Mörder der jungen Marie betätigt. Die vom Kantonsgericht Waadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung von Claude Dubois haben die Lausanner Richter hingegen aufgehoben. Beide Parteien wurden am Mittwoch über den Entscheid informiert.
Der wegen dem Tötungsdelikt Marie zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilte Dubois hatte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Der Rekurs folgte vier Monate nach der Bestätigung des Höchststrafe durch das Waadtländer Kantonsgericht.
Das Kantonsgericht hatte am 2. September den Schuldspruch des Regionalgerichts bestätigt. Der Wiederholungstäter wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt.
Wiederholungstäter
Er wurde erneut wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Dieses Urteil hatte Dubois angefochten.
Das Bundesgericht musste sich schon mehrfach mit Fällen von lebenslanger Verwahrung befassen. Bislang hat es jede lebenslange Verwahrung aufgehoben. Dies sorgte jeweils für Polemik: Besonders der Fall des Mörders des 16-jährigen Au-Pairs Lucie, dessen Verwahrung das Bundesgericht 2013 aufhob, war für Kritiker der Beweis, dass die Verwahrungsinitiative nicht umgesetzt werde.
Marie entführt und getötet
Dubois hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt. In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest.
Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. (sep/sda)