Diskriminierungsverbot«Der Schwulenwitz ist nicht in Gefahr»
Wer Homosexuelle diskriminiert, soll laut dem Ständerat bestraft werden. Schwulenverbände tolerieren Schwulenwitze aber dennoch.
- von
- B. Zanni
Der Ständerat will homo- und bisexuelle Menschen besser vor Attacken schützen. Am Mittwoch entschied er, die Anti-Rassismus-Strafnorm um den Strafbestand der Diskriminierung der sexuellen Orientierung zu ergänzen. Er folgt damit einer Initiative von SP-Nationalrat Mathias Reynard. Er kritisiert, dass das Strafgesetz nur die Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion unter Strafe stellt. «Es ist inakzeptabel, dass sich einige Personen gegenüber einer Gemeinschaft diskriminierend äussern können», so Reynard.
Ständerat Claude Janiak (SP), selber homosexuell, stellte in der Debatte klar: «Sie dürfen weiterhin Witze über Schwule machen.» Man dürfe aber keinen Hass säen. Es gehe um Aufrufe zu Hass und Diskriminierung, was mit Meinungsäusserungsfreiheit nichts zu tun habe. «Der Stammtisch ist nicht in Gefahr.»
Was ist verboten?
Bezeichnet also ein Mann bei einem Bier einen anderen als «schwule Sau», begeht er auch künftig keine Straftat. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Busse droht hingegen unter folgenden Voraussetzungen:
• Öffentliches Aufrufen zu Hass und Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung.
• Ideologien verbreiten, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer sexuellen Orientierung gerichtet sind.
• mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisieren, fördern oder daran teilnehmen.
• öffentlich eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzen oder diskriminieren
• eine selbst angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung verweigern.
Der Strafbestand der Diskriminierung wäre etwa in folgenden Fällen erfüllt:
• Im September 2018 schrieb die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) auf ihrer Website, dass Schwule «Pionierarbeit für Pädophile» leisteten und sich für ihre «Heilung» einsetzen sollten. Ausserdem seien von Homosexuellen adoptierte Kinder eine «seelische Zeitbombe».
• Der Churer Bischof Vitus Huonder hetzte 2015 an einem Kongress im deutschen Fulda gegen Schwule. Er las eine Bibelstelle aus dem Buch Levitikus mit folgendem Inhalt vor: «Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen.»
• Wenn sich ein Konditor weigert, eine Hochzeitstorte für ein schwules Paar zu backen.
«Ein Schwulenwitz per se ist nichts Negatives»
Schwulenverbände sind erfreut. «Dank eines solchen Gesetzes könnten sich Homosexuelle bei Hass und Hetze einfacher wehren», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter des Dachverbands der schwulen und bisexuellen Männer Pink Cross. Wichtig sei auch die symbolische Bedeutung des Gesetzes. «Es wäre das erste Mal, dass Diskriminierungen gegen Homosexuelle klar unter Strafe gestellt würden, was für unsere Akzeptanz und im Hinblick auf die Gleichstellung ein Fortschritt wäre.»
Schwulenwitze sollen laut Heggli weiterhin möglich sein, solange die Person, die sich daran amüsiert, Homosexuelle akzeptiert. «Ein Schwulenwitz per se ist nichts Negatives. Teilweise sind sie lustig, teilweise halt geschmacklos.»
Gegner fürchten um Meinungsfreiheit
Geht es aber darum, jemanden tief zu verletzen und in seiner sexuellen Orientierung herabzusetzen, ist die Grenze laut Heggli überschritten. «Es braucht deshalb ein allgemeines Diskriminierungsgesetz, das noch viel weiter geht. Homophobie darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.» Er fordert, dass Schüler, die homosexuelle Kameraden diskriminieren, härter angepackt werden.
SVP-Ständerat Hannes Germann stimmte gegen das Gesetz. «Ich stimme ansonsten zwar für die Regenbögler, aber dieses Gesetz führt nur zu einer Verwässerung der Rassismusstrafnorm.» Eine Flut von Klagen nütze niemandem etwas. «Als Nächstes ist es wohl verboten, gegen politisch Andersdenkende zu wettern.» Die Meinungsäusserungsfreiheit sei ein zentrales Grundrecht, das nicht weiter eingeschränkt werden dürfe.
Auch Andrea Caroni (FDP) spricht von einer zu groben Keule für solche Fälle. Möglicherweise könnte sonst auch noch die Diskriminierung aufgrund der Sprache, der Nationalität oder des Geschlechts unter Strafe gestellt werden.
Gesetz für Trans- und Intersexuelle ausweiten
Der Nationalrat entschied im September, zusätzlich zur sexuellen Orientierung die Geschlechtsidentität, auch die Diskriminierung wegen einer Transidentität oder Intergeschlechtlichkeit unter Strafe zu stellen. Der Ständerat lehnte dies jedoch ab. Wie der Bundesrat ist er der Meinung, dass die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sei und im Strafgesetzbuch deshalb nichts zu suchen habe. Als Nächstes ist der Nationalrat wieder am Zug.
«Trans- und intersexuelle Menschen haben mit sehr grossen Diskriminierungen zu kämpfen», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross. Oft würden würden sie in ihrem Empfinden nicht ernstgenommen und in ihrem gefühlten Geschlecht akzeptiert. «Viele Menschen sind der Ansicht, dass man sein Geschlecht doch nicht einfach wechseln kann.» Zum Schutz müsse diese Gruppe deshalb unbedingt auch eingeschlossen werden. «Wir hoffen, dass der Nationalrat bei seiner klaren Haltung bleibt.» Pink Cross werde zudem den Ständerat zu überzeugen versuchen.