Der Walliser Wolf ist tot
Der Wolf aus dem Val d'Illiez VS, der im September über 30 Schafe gerissen haben soll, ist wahrscheinlich abgeschossen worden. Der WWF ist schockiert.
Wie die Walliser Regierung am Dienstag mitteilte, handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um das Tier, das für die Schafsrisse verantwortlich gemacht wird. Der Wolfs-Rüde sei in der Nähe der Alp oberhalb von Collombey VS geschossen worden, wo es im September zur Attacke auf eine Schafherde gekommen war.
Nachgewiesenermassen war damals ein Wolf in das Gehege eingedrungen und hatte 6 Schafe getötet. Weitere 25 Schafe wurden verletzt, so dass sie später notgeschlachtet werden mussten.
Hickhack zwischen Regierung und WWF
Staatsrat Jean-René Fournier hatte darauf am 11. Oktober eine Abschussbewilligung für den Wolf aus dem Val d'Illiez erteilt. Zugleich aberkannte er einem eventuellen Rekurs gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung.
Damit war der WWF nicht einverstanden. Seit über vier Wochen liefert sich die Tierschutzorganisation deshalb mit den Walliser Behörden ein juristisches Gefecht, um den Abschuss zu verhindern.
Umstritten war etwa die Frage, ob die Bedingungen aus dem Wolfskonzept Schweiz erfüllt waren. Gemäss Konzept, darf ein Wolf abgeschossen werden, wenn das Tier innert 30 Tagen 25 oder mehr Schafe gerissen hat. Für die WWF-Experten war der Fall nicht eindeutig. Die Schafsattacke hätte aus ihrer Sicht auch das Werk mehrerer Wölfe sein können.
Mindestens zwei Wölfe im Chablais
Dies verneint die Walliser Regierung. Zwar sei heute eindeutig erwiesen, dass es im Chablais neben dem geschossenen Rüden mindestens ein zweites Tier gebe. Die genetische Analyse der Spuren zeigten aber, dass dieses zweite Tier eine Wölfin sei und die Wolfsattacke im September von einem männlichen Tier begangen worden sei.
Der WWF hatte in seinen diversen Rekursen auch argumentiert, dass seit dem Alpabzug der Schaf- und Geissenherden, keine Gefährdung von Zuchttieren mehr vorliege. Die Umweltorganisation setzte sich deshalb mit Vehemenz für die aufschiebende Wirkung der Rekurse ein. In dieser Frage reichte deshalb der WWF am Montag bei der Regierung eine Aufsichtsbeschwerde gegen Fournier ein.
Man habe den Aufschub der Abschussbewilligung nach eingehender Interessenabwägung abgelehnt, antwortete die Regierung am Dienstag. Dabei habe man alle geltenden Regeln und Gesetze respektiert. Die aufschiebende Wirkung der WWF-Rekurse habe man nicht gewähren wollen, weil sonst das Wolfskonzept Schweiz ausgehöhlt werde.
WWF schockiert
Für den WWF ist der Fall mit dem Abschuss des Wolfes nicht vom Tisch. «Ich finde es schockierend, dass der Kanton Wallis politisch immer noch dort steht, wo er vor elf Jahren nach dem ersten Wiederauftauchen des Wolfs bereits stand», sagte der zuständige WWF- Mann Kurt Eichenberger auf Anfrage.
Die Regierung habe in der Wolfsfrage keine konstruktive Haltung. So habe Fournier nichts unternommen, um den Herdenschutz im Wallis voranzutreiben. Erfahrungen aus anderen Kantonen und Ländern, zeigten, dass es Konzept gebe, die das Schadenspotenzial drastisch verringerten.
Stattdessen organisiere die Regierung eine Treibjagd mit 10 Wildhütern, sagte Eichenberger. An einer Sitzung mit den Hausjuristen will der WWF am Mittwoch abklären, ob und gegen wen eine Strafanzeige eingereicht werden kann. (sda)