Schummeln am ZollDeutsche Polizei büsst Einkaufstouristen
Für 5 Milliarden Franken kaufen die Schweizer jährlich im grenznahen Ausland ein. Dabei wird geschummelt – und nun in Deutschland auch gebüsst.
- von
- foa

Immer mehr fehlbare Einkaufstouristen aus der Schweiz: Im Grenzposten in Konstanz warten Schweizer auf das Abstempeln ihrer Ausfuhrscheine, mit denen sie die Mehrwertsteuer zurückfordern können. (3. September 2011)
Beim Einkauf ennet der Grenze profitieren die Schweizer von tieferen Produktepreisen. Zusätzlich erhalten sie von den Geschäften auch noch die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Dafür müssen sie am Zoll die Ausfuhrkassenzettel (AKZ) abstempeln lassen. Doch diese Preisvorteile scheinen ein paar Schweizer Einkaufstouristen nicht zu genügen.
Einige nutzen die Ausfuhrkassezettel, um sich durch Schummeleien ein paar zusätzliche Franken zu ergattern, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag». Doch seit Anfang Juli gelte ein neues Sanktionsregime. Deutsche Zöllner hätten schon mehr als 100 Schweizer gebüsst, die an der Grenze tricksen wollten. Einige Schweizer würden in deutschen Läden Kassenbons einsammeln, die andere Kunden liegen gelassen haben und diese danach dem Zollbeamten vorlegen – und so die Mehrwertsteuer zurückfordern. Andere wiederum würden für deutsche Freunde einkaufen und den AKZ abstempeln lassen, obwohl die Ware in Deutschland bleibt. Danach würden sie die zurückerstattete Mehrwertsteuer einsacken, so die «Zentralschweiz am Sonntag».
Bussen «im niedrigen dreistelligen Bereich»
Diese Schummeleien sind nicht neu. Doch aufgrund einer Rechtsunsicherheit hatten die Zöllner bis vor kurzem keine Handhabe, um gegen solche Sünder vorzugehen. Die deutsche Generalzolldirektion sei jedoch zum Schluss gelangt, dass fehlbare Einkaufstouristen gebüsst werden können, so die Zeitung. Seit Anfang Juli wenden die Zöllner das neue Regime an.
Allein das Hauptzollamt Singen – zuständig von Konstanz bis Bad Säckingen – hat schon eine Anzahl Bussen «im niedrigen dreistelligen Bereich» ausgesprochen, wie Sprecher Michael Hauck gegenüber der Zeitung sagt. Je nach dem Warenwert gibt es eine Busse von 20, 40 oder 55 Euro. Ist der Warenwert höher als 275 Euro, droht ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Seit Anfang Juli hat das Zollamt Singen eine Handvoll solcher Verfahren eingeleitet.
Die Massnahmen und Kontrollen scheinen bereits zu wirken. «Man merkt, dass weniger getrickst wird», so Wolfgang Kailer, stellvertretende Präsident der deutschen Zollgewerkschaft.