ReformvertragDeutscher Bundespräsident unterschreibt nicht
Der EU-Reformvertrag liegt in Deutschland vorerst auf Eis. Bundespräsident Horst Köhler will bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen den Vertrag die Ratifikationsurkunde nicht unterzeichnen.
«Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts», teilte das Präsidialamt am Montag in Berlin mit.
Gegen den EU-Reformvertrag haben der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und die Partei Die Linke Klagen in Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben.
Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hiess es beim höchsten Gericht in Karlsruhe. Ein Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat haben den Reformvertrag jeweils mit grosser Mehrheit gebilligt.
Dejà vu
Köhler hatte schon 2006 mit derselben Begründung seine Unterschrift nicht unter den dann gescheiterten EU- Verfassungsvertrag gesetzt. Auch damals hatten Gauweiler und andere dagegen geklagt.
Die Partei Die Linke hatte in der vergangenen Woche zwei Klagen in Karlsruhe eingereicht. Sie sieht durch den Lissabon-Vertrag das Demokratieprinzip und die Rechte von Abgeordneten verletzt.
Der Lissabon-Vertrag ist der zweite Anlauf für eine grundlegende Reform der Europäischen Union. Mit dem Grundvertrag soll die EU einen Ratspräsidenten erhalten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird.
Ausserdem soll es einen gemeinsamen Verantwortlichen für die EU- Aussenpolitik, häufigere Mehrheitsentscheidungen und die Möglichkeit eines Volksbegehrens geben.
Damit der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen ihn alle 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifizieren. Nachdem der Vertrag kürzlich bei einer Volksabstimmung in Irland abgelehnt wurde, ist die EU in eine Krise geraten.
(sda)