Basel: Stromrechnung explodierte, als Spielautomaten stillgelegt waren

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BaselDie Automaten standen still, aber die Stromrechnung explodierte

Ein Basler Spielautomatensalon musste wegen des Abbruchs der Liegenschaft schliessen. Als die Automaten bereits still standen, drehte der Stromzähler immer schneller. Die Ombudsstelle konnte schliesslich vermitteln.

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Der Betreiber eines Spielautomatensalons in Basel erhielt von der IWB eine gesalzene Stromrechnung für einen Monat, in dem seine Automaten gar nicht mehr in Betrieb waren. (Symbolbild)

Der Betreiber eines Spielautomatensalons in Basel erhielt von der IWB eine gesalzene Stromrechnung für einen Monat, in dem seine Automaten gar nicht mehr in Betrieb waren. (Symbolbild)

IMAGO/Reichwein
Wegen des anstehenden Abbruchs der Liegenschaft schloss er seinen Salon und kündete seine Stromvertrag. Für den Zügelmonat befand er sich dann bereits im vertraglosen Zustand. Ein kostspieliger Fehler. (Symbolbild)

Wegen des anstehenden Abbruchs der Liegenschaft schloss er seinen Salon und kündete seine Stromvertrag. Für den Zügelmonat befand er sich dann bereits im vertraglosen Zustand. Ein kostspieliger Fehler. (Symbolbild)

IMAGO/Manfred Segerer
Firmen ohne gültigen Stromvertrag erhalten einen sogenannten Ersatzversorgungstarif, der am Marktpreis ausgerichtet ist. Sein Pech: Nebst den stillegelegten Automaten waren an seinem Stromzähler auch Geräte anderer Mieter wie etwa der Warenlift angeschlossen. Und im betreffenden Monat war der Marktpreis stark gestiegen.

Firmen ohne gültigen Stromvertrag erhalten einen sogenannten Ersatzversorgungstarif, der am Marktpreis ausgerichtet ist. Sein Pech: Nebst den stillegelegten Automaten waren an seinem Stromzähler auch Geräte anderer Mieter wie etwa der Warenlift angeschlossen. Und im betreffenden Monat war der Marktpreis stark gestiegen.

20min/Michael Scherrer

Darum gehts

  • Ein Betreiber eines Spielautomatensalons in Basel erhielt eine gesalzene Stromrechnung für den Zügelmonat, in dem seine Automaten bereits stillstanden.

  • Eine Beschwerde bei der IWB blieb unbeantwortet, derweil erhielt der Unternehmer bereits Mahnungen.

  • Die Ombudsstelle des Kantons konnte vermitteln und einen Kompromiss aushandeln, mit dem beide Parteien zufrieden waren.

Weil das Haus abgerissen werden sollte, musste ein Basler Spielautomatensalon per Ende 2021 schliessen. Der Betreiber vereinbarte mit der IWB, dass für den Zügelmonat Januar kein neuer Stromvertrag abgeschlossen wird. Die Automaten standen da längst still. Nur noch die Notausgangsbeleuchtung  war an. Als die Stromrechnung für den Januar eintraf, folgte die böse Überraschung. Die Rechnung war so hoch wie noch nie. «Sogar als die drei Dutzend Spielautomaten auf Hochtouren brummten, war die Stromrechnung niedriger als jetzt», schilderte der Geschädigte der Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt.

Die Ombudsstelle vermittelt im Konfliktfall zwischen der Bevölkerung und kantonalen Behörden und Unternehmen. Das Angebot ist kostenlos. Im vergangenen Jahr bearbeitete die Ombudsstelle 479 Beschwerden, wie aus dem aktuellen Jahresbericht hervorgeht. 

Diese konnte in dem Fall vermitteln. Denn auch eine schriftliche Beschwerde bei der IWB blieb zunächst unbeantwortet. Dann nahm sich die Ombudsstelle des Falls an. Diese erfuhr zunächst, dass die IWB wegen der Einführung eines neuen Kundenmanagementsystems einen grossen Rückstand bei der Bearbeitung von Kundenanfragen angehäuft hatte. Das führte im Falle des Spielautomaten-Sammlers dazu, dass trotz der Beschwerde automatisch Mahnungen versandt wurden. Als Erstes konnte ein sofortiger Mahnstopp veranlasst werden.

«Ich muss mich doch auf die Auskünfte von IWB-Mitarbeitern verlassen können»

Geschädigter Unternehmer

Dann zeigte sich: Der Spielautomaten-Betreiber lief im vertraglosen Zügelmonat in die Kostenfalle. Firmen ohne gültigen Stromvertrag erhalten einen sogenannten Ersatzversorgungstarif, der am Marktpreis ausgerichtet ist. Sein Pech: Nebst den stillgelegten Automaten waren an seinem Stromzähler auch Geräte anderer Mieter wie etwa der Warenlift angeschlossen. Und weil der Stromtarif stark angestiegen war, erlebte der Mann sein blaues Wunder. Und noch ärgerlicher: Die mündliche Absprache, die er mit der IWB vor der Kündigung seines Stromvertrags getroffen hatte, war nichtig, weil diese explizit ausgeschlossen sei. «Ich muss mich doch auf die Auskünfte von IWB-Mitarbeitern verlassen können», ärgerte sich der Geschädigte.

Die Ombudsstelle konnte schliesslich einen Kompromiss einfädeln. Der Betreiber des Spielautomatensalons bezahlte für den Januar den Betrag, den er bei einem neuen Vertrag hätte zahlen müssen. Damit war dieser einverstanden. «Mit diesem Entgegenkommen hätte ich nicht mehr gerechnet», freute er sich.

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