Kanton Bern«Die Busse ist eine Frechheit» – Bauer baute Halle ohne Bewilligung
Für die Unterbringung seiner Landmaschinen hat ein Landwirt eine Stahlhalle errichtet – ohne Baubewilligung. Die Staatsanwaltschaft hat ihm dafür eine saftige Busse auferlegt.

- von
- Simon Ulrich
Darum gehts
Ein Landwirt aus dem Raum Bern baute eine Stahlhalle, obschon er dafür keine Baubewilligung besass.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat ihn per Strafbefehl mit 4000 Franken gebüsst.
Der Bauer ist mit dem Schuldspruch einverstanden, nicht aber mit der Höhe der Busse.
Ungefähr 13 mal 35 Meter gross ist die Stahlhalle, die ein Landwirt aus dem Raum Bern für die Unterbringung seiner Landmaschinen errichtet hat. Der Haken: Das imposante Gebäude stand schon, bevor er die Baubewilligung dafür hatte.
Das Baugesuch reichte der 43-Jährige im November 2016 ein. In den darauffolgenden Wochen und Monaten kam es zu Besprechungen und Schriftenwechseln mit den zuständigen Behörden sowie Projektänderungen. «Zuerst hiess es, dass eine Stahlhalle in der Landwirtschaftszone nicht gestattet sei. Zusammen mit dem Bauernverband und Landschaftsarchitekten fand ich dann aber eine Lösung», sagt der Bauherr auf Anfrage von 20 Minuten.
Bauer akzeptiert Strafbefehl
Vorerst ungeklärt blieb hingegen die Frage der Abwasserentsorgung. Der Bauer wehrte sich gegen die Auflage, wonach er das Dachwasser hätte versickern lassen müssen. «Als ich im Frühling 2017 auf der Bauabteilung der Gemeinde anrief, sagte man mir, dass ich das Gerüst trotzdem schon aufstellen könne – es gehe ja nur noch um das Dachwasser», erzählt er. Dies habe er allerdings nicht schriftlich bekommen. In der Folge begann der Berner im Juni desselben Jahres mit den Bauarbeiten, im Verlauf des Jahres 2018 wurde die Halle fertig. «Während der Bauzeit kam nie jemand von der Gemeinde vorbei und verlangte einen Baustopp.»
Es wurde schliesslich April 2022, bis die Stahlhalle den Segen der Gemeinde erhielt. Gleichzeitig reichte diese Anzeige gegen ihren Bewohner ein – weil während der Bauarbeiten noch keine Bewilligung vorlag. Auch die Berner Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Bauer gegen das kantonale Baugesetz verstossen hat: Per Strafbefehl hat sie ihm eine Busse von 4000 Franken aufgebrummt. «Die Halle ohne Bewilligung zu bauen war ein Fehler, dessen bin ich mir bewusst. Die Höhe der Busse finde ich aber eine Frechheit», so der Landwirt. Dennoch werde er keine Einsprache einlegen – dafür habe er weder die Zeit noch das Geld.
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