Verdächtiger im Fall Maddie«Die Chancen, dass Brückner bald freikommt, stehen bei null»
Der Anwalt von Christian Brückner will am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof einen Formfehler geltend machen.
Darum gehts
- Christian Brückner sitzt zurzeit im Gefängnis.
- Er ist der Hauptverdächtige im Fall Maddie McCann.
- Sein Anwalt prangert vor dem Europäischen Gerichtshof einen Formfehler an.
Die damals 4-jährige Maddie McCann verschwand 2007 aus einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal. Britische, belgische und portugiesische Medien berichten, dass der Hauptverdächtige im Fall Maddie, der 43-jährige Christian Brückner, in den kommenden Tagen auf freien Fuss kommen könnte. Er sitzt derzeit wegen Drogendelikten im deutschen Kiel in Haft. Sein Anwalt will heute, Donnerstag, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Formfehler beim Verfahren um Brückners Auslieferung nach Deutschland geltend machen.
Denn: Der Verdächtige im Fall Maddie war im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung einer 72-jährigen Amerikanerin sowie weiteren Straftaten zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2005 in Portugal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Christian Brückner behauptet nämlich, er hätte in Braunschweig nicht verurteilt werden dürfen, weil er damals wegen Kindsmissbrauchs und nicht wegen der Vergewaltigung von Portugal nach Deutschland ausgeliefert worden sei. Der Staatsanwalt Hans Christian Wolters sagt gegenüber 20 Minuten, Brückner berufe sich dabei auf den sogenannten «Spezialitätsgrundsatz». Die Strafe wegen des sexuellen Missbrauchs, zu der er 2017 vom Landgericht Braunschweig verurteilt wurde, hat der Verdächtige bereits abgesessen.
Der Erste Staatsanwalt Wolters korrigiert gegenüber 20 Minuten: «Selbst wenn der Europäische Gerichtshof einen Formfehler feststellen sollte, ist das reparabel.» Sprich: Die Chancen, dass Brückner demnächst freikommen könnte, stehen gemäss Wolters «bei null». Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg habe auch gar keine Befugnis, jemanden auf freien Fuss zu setzen.