Zoff um Kandelaber «Die LED-Strassenlampe bestrahlt volle Kanne unser Haus»
Benjamin Scheidegger aus Flumenthal SO fühlt sich durch die neue LED-Strassenlaterne vor seinem Haus gestört. Bei der Gemeinde hat er sich beklagt – ohne Erfolg.
Darum gehts
Eigentlich hat Benjamin Scheidegger nichts gegen stromsparende LED-Strassenlaternen einzuwenden. Doch jene direkt vor seinem Haus in Flumenthal SO, die seit der Asphaltsanierung im letzten Sommer die herkömmliche Leuchte ersetzt, bereitet ihm alles andere als helle Freude. «Die neue LED-Lampe streut das Licht in einem viel flacheren Winkel und bestrahlt nun volle Kanne unser Haus», sagt der 42-Jährige, der mit seiner Partnerin die eine Hälfte der Liegenschaft bewohnt. Sein Einverständnis eingeholt oder zumindest mit ihm Rücksprache genommen habe die Gemeinde nicht.
«Taghell in Innenräumen»
Betroffen seien insbesondere Balkon, Gartensitzplatz sowie die dahinter liegenden Räume. «Vor allem auf dem Balkon blendet das grelle Licht extrem. Unter diesen Bedingungen draussen zu sitzen, macht keine Freude. Und in den Innenräumen ist es taghell, wenn die Storen nicht heruntergelassen sind.» Unter der Woche würden die Kandelaber nachts zwar abgeschaltet. Doch arbeite seine Freundin im Schichtbetrieb und gehe darum zuweilen früh ins Bett. «Durch das Licht wird sie in ihrem Schlaf gestört», sagt Scheidegger. Denn auch bei geschlossenen Rollläden werde es im Schlafzimmer nicht ganz dunkel.
Bereits eine Woche nach Installation der LED-Leuchten rief der Applikationstechniker auf der Gemeindeverwaltung in Flumenthal an und schilderte sein Problem. Nach einigen Wochen und getätigten Abklärungen habe die Behörde ihm mitgeteilt, dass er allfällige Massnahmen zur Reduzierung der Beleuchtung, beispielsweise eine Blende, selber zu organisieren und zu bezahlen habe. Dieser Standpunkt ärgert Scheidegger masslos: «Es kann doch nicht sein, dass ich für Installation und Kosten dieser Blende aufkommen muss, nur um ein Problem zu beheben, das die Gemeinde verursacht hat.»
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Eine Frage der Verhältnismässigkeit
Tatsächlich sei dies grundsätzlich Sache der Gemeinde, sagt Rechtsanwalts Michal Zierski von der Rechtsberatung Ylexda. Denn die Strassenlaterne erfülle öffentlich-rechtliche Aufgaben und stehe im Eigentum der Gemeinde. Andererseits müsse die Gemeinde nicht tätig werden, sofern die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind. Entscheidend ist laut Zierski letztlich, ob die Beleuchtung im konkreten Fall notwendig und verhältnismässig sei. «Die Beleuchtung hat den Zweck, die Sicherheit beispielsweise einer Strasse zu gewährleisten. Es fragt sich nun, ob man das Ziel mit einer milderen Massnahme genauso gut erreichen kann – mit einer Abschirmung, einer niedrigeren Helligkeit oder Farbe, mit eingeschränkten Beleuchtungszeiten oder mit einem Standortwechsel der Strassenlaterne», so Zierski.
Der Anwalt rät Benjamin Scheidegger, zuerst das einvernehmliche Gespräch mit der Gemeinde zu suchen, um einfache Lösungen zu finden. «Sollte sich die Gemeinde weigern, so müsste man das Anliegen auf dem unsicheren und oft teuren Rechtsweg ausfechten.» Die Gemeinde Flumenthal wollte sich auf Anfrage von 20 Minuten nicht zur Angelegenheit äussern.
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