Fünf Tote in Würenlingen: «Die Opfer wurden regelrecht hingerichtet»

Aktualisiert

Fünf Tote in Würenlingen«Die Opfer wurden regelrecht hingerichtet»

Die Polizei bestätigt, dass es bei der Bluttat von Würenlingen fünf Todesopfer gab. Der Täter war der Polizei bekannt, er hatte keinen Waffenschein.

ann/lüs
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In einem Wohnquartier in Würenlingen kam es in der Nacht auf Sonntag, 10. Mai 2015, zu einem Tötungsdelikt.

In einem Wohnquartier in Würenlingen kam es in der Nacht auf Sonntag, 10. Mai 2015, zu einem Tötungsdelikt.

20 Minuten/ann
In diesem Haus am Langackerweg tötete Simon B. drei Personen mit mehreren Schüssen. Insgesamt starben fünf Erwachsene. Unter den Toten ist auch der Täter selbst.

In diesem Haus am Langackerweg tötete Simon B. drei Personen mit mehreren Schüssen. Insgesamt starben fünf Erwachsene. Unter den Toten ist auch der Täter selbst.

Keystone/Walter Bieri
Das Haus (rechts im Bild) gehört den Schwiegereltern des Täters.

Das Haus (rechts im Bild) gehört den Schwiegereltern des Täters.

20 Minuten/ann

Beim Tötungsdelikt vom Samstagabend in Würenlingen AG mit fünf Toten handelt es sich um ein Beziehungsdelikt. Der Täter, ein 36-jähriger vorbestrafter Familienvater aus dem Kanton Schwyz, richtete sich nach der Tat selber.

Die Tat spielte sich an zwei verschiedenen Tatorten im selben Quartier in Würenlingen ab, wie der Aargauer Kripochef Markus Gisin vor den Medien sagte.

«Regelrecht hingerichtet»

Am ersten Tatort schoss der Mann einen 58-jährigen Mann, eine 57-jährige Frau und einen 32-jährigen Mann nieder. Es handelte sich um die Schwiegereltern und den Schwager des Täters. «Es bot sich ein schreckliches Bild, die Opfer wurden regelrecht hingerichtet», sagt Bernhard Graser, Sprecher der Aargauer Kantonspolizei. Jeder der drei Toten sei in einem anderen Raum des Hauses gefunden worden.

Nach der ersten Tat erschoss der Mann ganz in der Nähe einen 46-jährigen Nachbarn, ehe er sich selber erschoss. Ob es sich bei dem vierten Opfer um ein Zufallsopfer handelt, weiss die Polizei zur Zeit noch nicht. Bei seiner Tat benützte er eine Pistole.

Täter wegen Körperverletzung und Drohung aktenkundig

Der im Kanton Schwyz wohnhafte Täter ist verheiratet und hat drei Kinder. Er lebte getrennt von seiner Frau und seinen Kindern. Sowohl der Täter wie seine Familie waren im Jahr 2015 fürsorgerisch untergebracht worden.

Polizeilich bekannt war der Mann seit 2007, als er wegen Körperverletzung aktenkundig geworden war. 2012 war er wegen Drohung aufgefallen. Erst am 2. April dieses Jahres hatte die Schwyzer Polizei bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt, um zu prüfen, ob er über Waffen verfügte. Gefunden wurde damals nichts.

Lesen Sie die Pressekonferenz zur Bluttat im Newsticker.

Zum Liveticker im Popup (ann/lüs/sda)

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