Mangelhafte Atemschutzmasken: «Die polnischen Masken-Zertifikate waren gefälscht»

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Mangelhafte Atemschutzmasken«Die polnischen Masken-Zertifikate waren gefälscht»

Rund 60 Prozent einer Stichprobe von Atemschutzmasken waren laut einem Test mangelhaft. Ein Betreiber eines Online-Shops berichtet von gefälschten Zertifikaten.

von
Claudius Seemann
Daniel Waldmeier
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Über 60 Prozent der getesteten FFP-Masken schützen nur ungenügend, wie ein Test der BFU und Suva zeigte.

Über 60 Prozent der getesteten FFP-Masken schützen nur ungenügend, wie ein Test der BFU und Suva zeigte.

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Die BFU und die Suva rufen daher alle Akteure, die zurzeit Atemschutzmasken importieren, verkaufen oder einsetzen, zu erhöhter Vorsicht auf.

Die BFU und die Suva rufen daher alle Akteure, die zurzeit Atemschutzmasken importieren, verkaufen oder einsetzen, zu erhöhter Vorsicht auf.

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Die Atemschutzmasken dürften nicht mit den rechteckigen Hygienemasken verwechselt werden.

Die Atemschutzmasken dürften nicht mit den rechteckigen Hygienemasken verwechselt werden.

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Darum gehts

  • Bei einer Stichprobe von Atemschutzmasken sind über 60 Prozent der getesteten Produkte durchgefallen.
  • Auch Shop-Betreiber haben Erfahrungen mit fragwürdigen Maskenanbietern gemacht.
  • Das Resultat des Maskentests überrascht einen Onlinehändler darum nicht.
  • Laut BFU laufen im Moment Verfahren gegen Importeure und Händler, die mangelhafte FFP-Atemschutzmasken in den Verkehr brachten.

Bei einer Stichprobe von Atemschutzmasken sind über 60 Prozent der getesteten Produkte durchgefallen. Die Suva und die BFU hatten bemerkt, dass «zahlreiche mangelhafte Produkte in Umlauf gekommen waren», hiess es. Die BFU und die Suva rufen daher alle Akteure, die zurzeit Atemschutzmasken importieren, verkaufen oder einsetzen, zu erhöhter Vorsicht auf.

Die 60 Masken, die für die Stichprobe verwendet wurden, waren von verschiedenen Anbietern im Juni mehrheitlich online eingekauft worden.

«Zertifikate waren gefälscht»

Auch Shop-Betreiber haben Erfahrungen mit fragwürdigen Maskenanbietern gemacht. So sagt der Betreiber eines Schweizer Online-Shops, der anonym bleiben möchte, zu 20 Minuten: «Es gibt viele dubiose Anbieter im Markt. Auch wir wären fast reingefallen, als uns ein chinesischer Händler KN95-Masken anbot.» Seine Firma habe die Zertifikate einer polnischen Prüfstelle überprüft, die der Händler präsentierte. «Es stellte sich heraus, dass diese gefälscht waren.» Er habe dann relativ teuer bei einem Hersteller direkt eingekauft. «Die Masken waren rund 30 Prozent teurer, dafür zertifiziert.»

Das Resultat des Maskentests überrascht den Onlinehändler darum nicht. Er kann sich aber vorstellen, dass auch die Verkäufer übers Ohr gehauen wurden. «Alle haben möglichst schnell die Lager gefüllt. Inzwischen gibt es aber ein Überangebot und einen Preiskampf. Die Qualität wird also wichtiger.» Künftig seien Zertifikate durch den deutschen TÜV oder die Prüfgesellschaft Dekra der Standard, ist der Onlinehändler überzeugt.

Verfahren gegen Importeure und Händler

Mara Zenhäusern, Sprecherin bei der BFU, sagt: «Derzeit wird evaluiert, welche Masken konkret zurückgerufen werden müssen.» Dazu laufen im Moment Verfahren gegen Importeure und Händler, die mangelhafte FFP-Atemschutzmasken in den Verkehr brachten. «Jene, die betroffen sind, wurden informiert und können sich zu den Mängeln äussern.»

Für Masken mit nachgewiesenen Mängeln sind Rückrufe oder Verkaufsverbote vorgesehen. Über eine Rückrufaktion werde vom Büro für Konsumentenfragen (BFK) informiert, sobald das Verfahren abgeschlossen sei.

So erkennen Sie mangelhafte FFP-Schutzmasken

Die BFU und die Suva empfehlen, FFP-Masken in Fachgeschäften oder bei anerkannten Anbietern zu erwerben. Auch folgende Punkte sind wichtig, um zu erkennen, ob die Masken ausreichend schützen:

  • Die Atemschutzmaske sollte mit dem CE-Zeichen versehen sein, gefolgt von einer vierstelligen Zahl, beispielsweise: CE 0121. Auf der Verpackung sollte das CE-Zeichen mit derselben Kennnummer wie auf der Maske stehen.
  • Auch die Normenbezeichnung «EN 149:2001+A1:2009» sowie die Adresse eines Inverkehrbringers in der EU oder in der Schweiz sollten enthalten sein.
  • Auf der Verpackung und in der Konformitätserklärung sollten identische Angaben zu Hersteller und Firmenadresse vorhanden sein.

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