Illegale Fichen: Die Schnüffler sagten nicht die Wahrheit

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Illegale FichenDie Schnüffler sagten nicht die Wahrheit

Der Inlandgeheimdienst habe falsch informiert, sagt die parlamentarische Aufsicht — und übt auch Kritik an Christoph Blocher.

Lukas Mäder
Bern
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Lukas Mäder
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Der Geheimdienstes hat Akten bewusst falsch datiert (Symbolbild: Keystone)

Der Geheimdienstes hat Akten bewusst falsch datiert (Symbolbild: Keystone)

Der Inlandgeheimdienst hat in den letzten Jahren Personen fichiert, ohne sich gross um die gesetzlichen Vorgaben zu kümmern. Diesen Vorwurf erhebt die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) als parlamentarische Aufsichtbehörde. (20 Minuten Online berichtete) «Die Datenbearbeitung war nicht gesetzeskonform», sagte SP-Ständerat und GPDel-Präsident Claude Janiak vor den Medien in Bern. So seien Personen im Staatsschutzinformationssystem ISIS erfasst worden, obwohl sie keine Gefährdung für die Schweiz darstellten. Zudem hat der Inlandgeheimdienst die periodische Gesamtbeurteilung von Einträgen nicht vorgenommen, wie es das Gesetz vorschreibt.

Doch die Vorwürfe der GPDel gehen noch weiter. Der damalige Inlandgeheimdienst DAP, der inzwischen zusammen mit dem Auslandsgeheimdienst im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aufgegangen ist, habe die Arbeit der GPDel regelrecht sabotiert. «Wir wurden vom DAP ungenügend, wenn nicht gar falsch informiert», sagt Janiak. Die gemachten Angaben seien beschönigend oder gar falsch gewesen. So habe die neue ISIS-Version (ISIS-NT) auf Anordnung des DAP einen falschen Berechnungsmodus enthalten, so dass die die Datenbank das Datum für die nächste Gesamtbeurteilung eines Eintrags verordnungswidrig angab. Doch gegenüber der GPDel machte der Inlandgeheimdienst darüber anfänglich falsche Angaben.

Geheimdienst-Chef in der Kritik

Diese Beschuldigungen der GPDel richten sich in erster Linie gegen den damaligen DAP-Chef Urs von Daeniken und seinen damaligen Stellvertreter Jürg Bühler. Doch Janiak hielt sich mit konkreter Kritik zurück. Von Daeniken sei verantwortlich gewesen und er habe nicht richtig informiert. Doch über Konsequenzen müssten andere befinden: «Es ist nicht unsere Aufgabe, Köpfe zu fordern», sagte Janiak. Bühler, der NDB arbeitet, war bisher nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Von Daeniken, beim Generalsekretariat des Justizdepartements tätig, liess ausrichten, dass er sich nicht äussern werde.

Ebenfalls keinen Kommentar gibt es von Alt-Bundesrat Christoph Blocher. Dieser war bis Ende 2007 Chef des Justizdepartements und damit auch für den Inlandgeheimdienst zuständig. Laut Janiak hat er dabei nicht alle Pflichten wahrgenommen: «Die Aufsicht des Departements war mangelhaft», lautet seine Einschätzung.

Als Grund für das gesetzeswidrige Verhalten des Inlandgeheimdienstes sieht Janiak die noch immer vorherrschende Schnüffel-Mentalität: «Es hat kein Kulturwandel stattgefunden seit der Fichenaffäre», sagt er. Doch das neue Staatsschutz-Gesetz von 1998 habe einen solchen eigentlich vorausgesetzt. Trotzdem blickt Janiak zuversichtlich in die Zukunft. «Der neue Nachrichtendienst muss sowieso zu einer Kultur finden», sagt Janiak. In- und Auslandsgeheimdienst sind seit Anfang 2009 beim Verteidigungsdepartement angesiedelt und inzwischen im NDB vereint. Die GPDel sei Urheber der Zusammenlegung und begleite diese in ihrer Aufsichtsfunktion. «Der NDB ist gut angelaufen», sagte Janiak. Das VBS habe eine Aufsicht installiert und Departementschef Ueli Maurer sei für das Thema sensibilisiert.

Bundesrat lässt sich Zeit

Diese Einschätzung teilt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Es gebe Verbesserungspotential und entsprechende Massnahmen seien aufgegleist, sagte sie. «Aber das braucht Zeit.» Der Bundesrat nehme die Vorwürfe sehr ernst. Der Staatsschutz sei wichtig, brauche aber auch eine klare Rechtsgrundlage. Bis im Oktober will der Bundesrat eine Beurteilung vornehmen und zu den Empfehlungen der GPDel Stellung beziehen.

Eigendynamik, Daten zu sammeln

Der Datenschützer Hanspeter Thür, der selbst Hinweise für den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) geliefert hat, will nicht von einer zweiten Fichenaffäre sprechen. Aber: «Die Grössenordnung zeigt, dass gewisse Eigendynamik entsteht, wenn Amtsstellen verpflichtet werden, Daten zu sammeln», sagte Thür.

Eine Übersicht über die Grössenordnung hatte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte nicht. Ihm waren jeweils nur Einzelfälle bekannt, wenn Personen über ihn vom indirekten Einsichtsrecht Gebrauch machten, um die über sie gesammelten Daten einzusehen. Bei diesen Einzelfällen und seiner sonstigen Aufsichtstätigkeit stellte er beispielsweise fest, dass die Gesamtbeurteilung über die fichierte Person regelmässig erst nach Gesuchseingang erstellt wurde.

Ausserdem seien die Gesuchsteller nicht wie vom Gesetz vorgeschrieben nachträglich informiert worden, ob sie eingetragen waren. Dies waren zwei unter zahlreichen anderen Beobachtungen, die Thür der GPDel mitteilte.

Drittpersonen nicht gesetzeskonform

Überhaupt war der Kontakt zur GPDel in den vergangenen Jahren sehr eng, sagte Thür weiter. Sein Büro habe die Delegation auch darauf aufmerksam gemacht, dass eine Kategorie ins Informationssystem eingeführt worden sei - die sogenannten Drittpersonen - die nicht staatsschutzrelevant sei. Dass diese Personen dennoch im System figurierten, ist seiner Meinung nach nicht gesetzeskonform.

Dass ausserdem der Schwerpunkt bei der Datensammlung auf Quantität und nicht auf Qualität gelegt worden sei, «war ein Führungsentscheid», ist Thür überzeugt.

Thür fordert nun eine bessere Kontrolle der Nachrichtendienste. «Das Aufsichtsorgan sollte die Arbeitsweise der Nachrichtendienste ständig im Auge behalten können. Eine Eigendynamik, die gefährlich werden kann, ist Realität.» Es brauche nun eine Stärkung der beiden Aufsichtsorgane GPDel und EDÖB. (sda)

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