Geimpfte befreitDie wichtigsten Antworten zur neuen Quarantäne-Regelung
Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen haben die Quarantäne-Regelung angepasst. Die wichtigsten Antworten.
- von
- Daniel Graf
Darum gehts
Wer vollständig geimpft ist, wird künftig von der Quarantäne nach dem Kontakt mit einer positiv getesteten Person für sechs Monate befreit.
Zum Nachweis braucht es das Dokument, das man bei der Impfung erhält.
Die Regelung gilt allerdings nicht für die Rückkehr aus den Ferien in einem Risikoland.
Am Point de Presse vom Dienstag informierte Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), über eine Anpassung bei der Quarantäne-Regelung: «Basierend auf den wissenschaftlichen Daten kommt die Ekif zusammen mit dem BAG zum Schluss, dass vollständig mit mRNA-Impfstoffen geimpfte Personen ab 14 Tage nach der zweiten Impfung bei Kontakt mit einem bestätigten Fall für sechs Monate von der Quarantäne befreit sind.» Die wichtigsten Antworten zur angepassten Quarantäneregelung.
Was ist neu?
Bisher mussten sich auch Geimpfte für zehn Tage in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Im Falle der ansteckenderen Varianten wurde das Contact Tracing vorübergehend gar angewiesen, auch die sekundären Kontakte, also die Kontakte der Kontakte, in Quarantäne zu schicken. Das gilt nun nicht mehr: Wer nachweislich zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs erhalten hat, ist zwei Wochen später für sechs Monate von der Quarantänepflicht nach einem Kontakt befreit.
Ab wann gelten die Neuerungen?
Laut Berger steht nun einmal die Empfehlung von Ekif und BAG. «Die entsprechenden Dokumente werden in den nächsten Tagen fertiggestellt und können dann in den Kantonen umgesetzt werden.»
Wieso genau sechs Monate?
Laut Berger wurde die Schutzwirkung der Impfung nach zwei erhaltenen Dosen bisher für mindestens sechs Monate nachgewiesen.
Was geschieht danach?
Nach Ablauf der sechs Monate ist die Schutzwirkung nach heutigem Wissensstand nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen, und nach einem Kontakt mit einer infizierten Person müssen sich auch Geimpfte wieder in Quarantäne begeben. «Die regelmässige Evaluation der Daten zum Schutz Geimpfter wird zeigen, ob die Dauer der Quarantänebefreiung verlängert werden kann», sagt Berger.
Muss ich, wenn ich geimpft bin, auch nicht mehr in Quarantäne, wenn ich aus einem Risikoland zurückkehre?
Doch. «Die Befreiung bezieht sich ausschliesslich auf den Kontakt mit einem bestätigten Fall. Die Regelung gilt nur für die Situation in der Schweiz, das Vorgehen für die Reise-Quarantäne ist noch nicht geregelt», sagt Berger.
Wird das Contact Tracing informiert, wenn ich geimpft worden bin?
Nein. Es gibt auch noch kein einheitliches Impfzertifikat. Gemäss Berger erhält aber jeder und jede Geimpfte eine Bestätigung der Impfung. Wird eine behördliche Quarantäne angeordnet, könne mit diesem Dokument nachgewiesen werden, dass jemand vollständig geimpft wurde und von der Quarantänepflicht befreit ist.
Sind diese Bestätigungen fälschungssicher?
Gemäss Berger ist es wohl möglich, einen solchen Impfnachweis zu fälschen. «Bis im Sommer soll eine allgemein anerkannte, spezifische internationale Impfbescheinigung vorliegen. Dann sollen die Impfbescheinigungen in diese Lösung überführt werden. Die Befreiung von der Kontakt-Quarantäne ist eine Regelung, die bis dahin auf kantonaler Ebene gelöst werden kann.»
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Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, Tel. 0848 801 109
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Tel. 143
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