Kriminalgericht Luzern: Dieb klaut Bankkarten und fischt neue Karten mit PIN-Code aus Briefkasten

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Kriminalgericht LuzernDieb klaut Bankkarten und fischt neue Karten mit PIN-Code aus Briefkasten

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann (42) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte Bankkarten aus Autos gestohlen. Nachdem die Besitzerinnen und Besitzer sie gesperrt haben, fischte der dreiste Dieb die neu zugestellten Karten mit den PIN-Codes aus den Briefkästen.

20 Minuten Luzern
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Während Jahren hat ein Mann (42) Bankkarten aus Autos geklaut. Nachdem die Besitzerinnen und Besitzer diese gesperrt hatten, entwendete der Mann die Briefe mit den neuen Karten und deren PIN-Codes aus den Briefkästen.

Während Jahren hat ein Mann (42) Bankkarten aus Autos geklaut. Nachdem die Besitzerinnen und Besitzer diese gesperrt hatten, entwendete der Mann die Briefe mit den neuen Karten und deren PIN-Codes aus den Briefkästen.

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Mit den neuen Bankkarten hob er Geld im Wert von insgesamt fast 30’000 Franken ab.

Mit den neuen Bankkarten hob er Geld im Wert von insgesamt fast 30’000 Franken ab.

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Das Kriminalgericht Luzern spricht den Mann in verschiedenen Punkten schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zehn Tagen.

Das Kriminalgericht Luzern spricht den Mann in verschiedenen Punkten schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zehn Tagen.

Sara Formentin

Darum gehts

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann unter anderem wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Diebstahl, Hausfriedensbruch, falschen Alarms, Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen.

Der 42-Jährige war im März 2014 in eine Tiefgarage in Emmen eingebrochen und stahl aus einem Portemonnaie, das sich in einem Auto befand, Bargeld und zwei Bankkarten. Nachdem die Besitzerin die Bankkarten sperren liess, fischte der dreiste Dieb die von der Bank neu zugestellten Karten wie auch das separat versandte Schreiben mit dem PIN-Code aus dem Briefkasten. Mit der neuen Karte und dem PIN-Code wollte der Beschuldigte Bargeld im Wert von knapp 10’000 Franken abheben. Nur wenige Tage später wiederholte der 42-Jährige die dreiste Vorgehensweise in Horw. Mit der neuen Karte bezog er dieses Mal 8000 Franken. Anfangs April klaute der Mann einem Paar in Emmenbrücke die Bankkarten aus deren Auto. Mit den neu zugestellten Karten bereicherte er sich um insgesamt 10’000 Franken.

Bonbons-Klau im Wert von einem Franken

Im Oktober 2015 ergriff der Mann bei einer Polizeikontrolle die Flucht. Acht Monate später brach er in Rickenbach erneut in ein Fahrzeug ein und stahl Gegenstände und Bargeld im Wert von 2550 Franken. Mit der Kreditkarte versuchte er im Internet via iTunes Waren in einem unbekannten Wert zu bestellen. Im September 2016, während eine Frau sich am Bankschalter befand, klaute er aus ihrem unverschlossenen Auto die Maestro-Karte aus dem Ferienportemonnaie. Damit bezog er während eines Zeitraums von einem Monat 8600 Franken.

Innerhalb von einem Jahr begeht der Beschuldigte in Schenkon drei weitere Diebstähle aus unverschlossenen Autos – einmal mit einem Komplizen. Diese Tat gelang ihnen jedoch nicht, da sie das Fahrzeug nicht aufbrechen konnten. Bei einem Diebstahl entwendete der 42-Jährige lediglich Bonbons im Wert von einem Franken.

Falscher Notruf-Alarm wegen Sorgerechtsstreit

Im Juli 2018 rief der Beschuldigte die Notrufnummer an und teilte mit, dass eine Frau «Brennsprit getrunken habe, im Wissen darum, dass dies nicht der Wahrheit entsprach», wie es im Gerichtsurteil heisst. Das ausgerückte Team stellte fest, dass die Frau wohlauf war und keinen Brennsprit getrunken hatte. Der Mann löste den falschen Alarm absichtlich aus, um die Frau, mit der er zusammen in einer Wohnung lebt, in ein schlechtes Licht zu rücken und dadurch das Sorgerecht über das gemeinsame Kind zu erlangen.

Der Angeklagte wurde aus der Schweiz weggewiesen und hätte das Land bis November 2011 verlassen müssen. Bis zu seiner Festnahme im Dezember 2019 hatte er sich somit rechtswidrig in Land aufgehalten. Das Kriminalgericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zehn Tagen. Da der Beschuldigte mangels Arbeitsbewilligung keiner Arbeit nachgeht, muss er eine Geldstrafe von 50 Franken bezahlen. Weiter muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt. 

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