UBS-Deal: «Dies ist eine Arroganz sondergleichen»

Aktualisiert

UBS-Deal«Dies ist eine Arroganz sondergleichen»

Das Verbot des Bundes- Verwaltungsgerichts kam zu spät: Die Kundendaten von gegen 300 UBS-Kunden wurden von der Finanzmarktaufsicht (Finma) bereits am Mittwoch an die US-Behörden übermittelt. Das Vorgehen sei rechtstaatlich korrekt, sagt die Finma. Parteien und der Kläger-Anwalt sind empört.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte am Freitagabend eine superprovisorische Verfügung erlassen, worin es der Finma und der UBS unter Strafandrohung verbot, die Daten von acht UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden IRS zu leiten. Doch der Paukenschlag verhallte ungehört. Die Daten waren bereits am Mittwoch der IRS übergeben worden.

Trotz der Verfügung des Gerichts ist die Finma überzeugt, rechtstaatlich korrekt gehandelt zu haben. Die Verfügung, die man zur Kenntnis genommen habe, ändere daran nichts, sagte Finma- Sprecher Alain Bichsel am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

«Die Daten sind seit dem 18. Februar übermittelt. Und wir haben nicht vor, weitere Daten herauszugeben», sagte Bichsel. Die Übergabe der Daten durch die Finma trotz hängigem Verfahren höhle den Rechtsstaat nicht aus. «Unsere Aufgabe ist es, die Gläubiger und die Systemstabilität zu schützen», sagte Bichsel.

«Arroganz sondergleichen»

Der Verteidiger jener acht UBS-Kunden, die beim BVGer gegen die Finma rekurrierten, kritisiert die Aufsichtsbehörde hingegen scharf. «Wir haben bis heute keine Ahnung, was und von wem bereits übergeben wurde», sagte Rüd.

«Waren es die gleichen Dokumente, welche die USA auf dem Rechtshilfeweg wollten, ist es das jeweils das gesamte Dossier oder sind es nur die Namen? Das wissen wir alles nicht.»

Dies, obschon Rüd am Donnerstag bei der Finma Parteistellung sowie Einsicht in die Verfügung gefordert habe. Eine Antwort darauf habe er nicht erhalten. «Dies ist eine Arroganz sondergleichen». Daher hat er am Freitag die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Die UBS selbst lässt das Datenübermittlungs-Verbot kalt. Die UBS habe die verlangten Kundendaten am Mittwoch der Finma übergeben, lautet der einzige Kommentar der Bank. Zur Verfügung des BVGer nimmt sie keine Stellung.

Weitere Klagen?

Die Finma und die UBS können bis am 24. Februar zur Verfügung Stellung nehmen. Finma-Sprecher Bichsel geht davon aus, dass die Behörde das tun wird. «Dann sehen wir endlich mal, welche 300 Kunden von der Verfügung betroffen sind», sagte Verteidiger Rüd dazu.

Das Vorgehen der Finma könnte auch weitere juristische Folgen haben. Laut dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli, stellen sich allenfalls Haftungs- oder strafrechtliche Fragen. Damit sich das Gericht mit diesen Fragen befassen kann, müssen erneut UBS-Kunden klagen.

Dass dies geschehen könnte, will Andreas Rüd nicht ausschliessen. «Eine Klage gegen die Eidgenossenschaft aufgrund der Finma-Handlungen könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein Thema sein.»

Zeichen an die Finma

Die politischen Parteien reagierten unterschiedlich auf die neuste Wendung im Steuerstreit UBS/USA. Für FDP-Präsident Fulvio Pelli ist die Verfügung des BVGer ohne Bedeutung. Das Amtshilfe- Verfahren sei hinfällig geworden und das Gericht sei nicht mehr zuständig für die Frage.

«Der Politik schuldet die Finma aber eine Erklärung: War es richtig, dass sie interveniert hat?», sagte Pelli. Diese Frage bleibe vorerst offen. Da fordere die FDP Aufklärung von der Finma.

Härter ins Gericht mit den Behörden und der UBS geht die SVP. Bundesrat, Finma und UBS hätten sich über Völkerrecht hinweggesetzt und das Amtshilfeverfahren ausgehebelt. Die superprovisorische Verfügung unterstreiche dies nochmals, sagte Fraktionschef Caspar Baader.

Für die CVP bedeutet die superprovisorische Verfügung gegen die Herausgabe der UBS-Kundendaten keine neue Situation. Für CVP-Präsident Christophe Darbellay gibt es kein Problem, wenn es sich bei den Fällen tatsächlich um Steuerbetrug handle. «Sonst wird die Lage viel komplizierter.»

Für SP-Fraktionschef Ursula Wyss zeigt der BVGer-Entscheid, «dass die Schweiz den Instanzenweg einhält.» Dies müsse ein Signal sein an die Behörden, welche diesen Weg umgangen hätten. Der Entscheid der Finma zur Übergabe der UBS-Kundendaten an die USA hält Wyss vor allem im Hinblick auf die Rechtssicherheit gravierend. «Das schadet dem Wirtschaftsstandort.»

(sda)

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