Projekt Mehrspur Zürich-Winterthur: Wer kann Einsprache erheben?

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Mehrspur Zürich–WinterthurDiese Betroffenen können Rekurs gegen SBB-Milliardenprojekt erheben

Die SBB plant zwischen Zürich und Winterthur den Ausbau der Bahnlinie. Von den Zehntausenden Anwohnern können aber nur wenige Rekurs einlegen.

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Am Bahnhof Winterthur Töss ist eine neue Unterführung mit Treppen, Rampen und einem Lift geplant.

Am Bahnhof Winterthur Töss ist eine neue Unterführung mit Treppen, Rampen und einem Lift geplant.

Visualisierung: SBB/Nightnurse
Das nördliche Portal des Brüttenertunnels liegt bei Tössmühle bei Winterthur, …

Das nördliche Portal des Brüttenertunnels liegt bei Tössmühle bei Winterthur, …

Visualisierung: SBB/Nightnurse
… das südliche Portal hier bei Dietlikon.

… das südliche Portal hier bei Dietlikon.

Visualisierung: SBB/Nightnurse

Darum gehts

  • Die SBB plant eine neue Doppelspurlinie durch den Brüttenertunnel.

  • Mit dem Projekt soll die Bahnkapazität zwischen Zürich und Winterthur um 30 Prozent auf rund 900 Züge und 156’000 Reisende pro Tag ausgebaut werden. 

  • Zwischen Zürich und Winterthur sollen zwei Fernverkehrslinien zukünftig im Viertelstundentakt fahren. Die Fahrtzeit soll um bis zu acht Minuten kürzer werden.

  • Die SBB rechnet bei einem Projektverlauf ohne Beschwerdeverfahren mit einem Baustart ab 2025 und einer Inbetriebnahme des Angebots ab 2035. 

670 Züge mit rund 120’000 Reisenden sind heute täglich zwischen Zürich und Winterthur unterwegs – so viele wie kaum auf einer anderen Strecke. Doch die Züge müssen dazu die einzige Doppelspurverbindung via Effretikon nutzen, der Streckenabschnitt ist ein Nadelöhr. Mit dem 2,9 Milliarden Franken teuren Projekt «MehrSpur Zürich–Winterthur» will die SBB dem Abhilfe schaffen. 

SBB

Dazu soll nicht nur eine zusätzliche Doppelspur im Brüttenertunnel entstehen, auch die Bahnhöfe Dietlikon, Bassersdorf, Wallisellen und Winterthur Töss sollen ausgebaut werden. Vom 30. Mai bis zum 28. Juni wird das Projekt in den betreffenden Gemeinden öffentlich aufgelegt, das Gesamtdossier liegt in Winterthur auf. Nur: Nicht jede Einwohnerin oder jeder Einwohner in einer der betroffenen Gemeinden darf Einsprache beim Bundesamt für Verkehr (BAV) erheben. Berechtigt ist gemäss dem Eisenbahngesetz nur, wer Partei ist.

Organisationen können Einsprache erheben

Wie der «Landbote» berichtet, sind das einerseits natürliche oder juristische Personen, die in räumlicher Hinsicht durch das Bauvorhaben «besonders berührt» sind und ein «schutzwürdiges Interesse» an der Änderung des Vorhabens haben. Oft seien das direkte Anstösser oder Personen, die als Eigentümer einer Strom- oder Wasserleitung betroffen seien. «Schutzwürdig» sei das Interesse dann, wenn die Person – Grundeigentümer, Mieter oder Pächter – einen praktischen Nutzen aus der verlangten Änderung ziehen könne.

Auch Einwohnergemeinden und Organisationen im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes sind einspracheberechtigt. So gehört etwa WWF, Pro Natura, der Schweizer Heimatschutz oder der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) dazu.  

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