Corona-MassnahmenDiese Bussen drohen Maskensündern künftig
Wer keine Maske trägt, wo eine Tragepflicht herrscht, soll künftig schnell und unkompliziert gebüsst werden können. Die wichtigsten Antworten zu den Maskenbussen.
- von
- Daniel Graf
- Leo Hurni
Darum gehts
Die Polizei soll künftig Maskenverweigerer direkt mit einer Ordnungsbusse bestrafen können.
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Antrag für eine entsprechende Gesetzesänderung präsentiert.
Die Bussen sollen bis zu 300 Franken hoch sein.
Jetzt entscheidet das Parlament darüber, ob die Polizei künftig direkt büssen kann oder nicht.
Der Bundesrat hat am Mittwoch weitere Entscheide zur Bekämpfung der Corona-Krise gefällt. An der Pressekonferenz ging es hauptsächlich um die Erhöhung der Gelder für Härtefälle, A-fonds-perdu-Beiträge für den Sport und den Einsatz von Zivilschutz und Armee. Der Bundesrat beantragt dem Parlament aber auch eine Änderung hinsichtlich der Maskentragepflicht.
«Diese Protestaktionen, das bringt einfach nichts. Wir brauchen Disziplin und haben uns anzupassen», sagte Finanzminister Ueli Maurer mit Blick auf die Demonstrationen der Corona-Skeptiker. Und: «Vielleicht hilft da und dort eine Ordnungsbusse.» Genau dafür sollen mit der beantragten Gesetzesänderung die Grundlagen geschaffen werden. Gibt es also künftig grossflächige Maskenkontrollen? Und wie hoch werden die Bussen ausfallen? Die wichtigsten Antworten.
Was wird genau geändert?
Der Bundesrat will – auf ausdrücklichen Wunsch der Kantone, wie er betont – das Ordnungsbussengesetz anpassen: Neu sollen Übertretungen, welche im Epidemiegesetz aufgeführt sind, mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Sprich: Die Polizei kann in einem vereinfachten Verfahren vor Ort eine Busse ausstellen, wenn jemand etwa gegen die Maskentragepflicht verstösst.
Wie hoch werden die Bussen sein?
Eine Ordnungsbusse kann per Gesetz höchstens 300 Franken betragen.
Gibt es künftig Maskenkontrollen?
Das ist noch unklar. «Unsere Patrouillen legen bereits jetzt ein Augenmerk auf das Tragen von Masken an Örtlichkeiten, wo dies vorgeschrieben ist, und sensibilisieren in entsprechenden Gesprächen», sagt Isabelle Wüthrich, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern. Der Bundesrat habe die Gesetzesänderung dem Parlament unterbreitet. Jetzt gelte es, den Entscheid abzuwarten. Auch bei der Kantonspolizei Zürich heisst es auf Anfrage, erst müsste der Entscheid des Parlaments abgewartet werden. Fakt ist: Kommt die Gesetzesänderung durch, kann die Polizei Maskensünder direkt mit einer Ordnungsbusse belegen – wie bei einer Parkbusse.
Hast du oder jemand, den du kennst, Mühe mit der Corona-Zeit?
Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, 0848 801 109
Pro Juventute, Tel. 147
Dargebotene Hand, Tel. 143
Wer kann alles Bussen ausstellen?
Das bestimmen die Kantone. In erster Linie stellt die Polizei Ordnungsbussen aus. Gemäss dem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Thomas Merz können aber je nach Art der Übertretung auch andere Behörden befugt sein, Ordnungsbussen auszustellen.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Wird eine Ordnungsbusse nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, überweist die Polizei die Busse an die Staatsanwaltschaft, und es wird Strafbefehl erhoben. «Das kann dann schnell teurer werden, weil Gebühren und Verfahrenskosten dazukommen», sagt Anwalt Thomas Merz.
Was sagt die Politik dazu?
Die ersten Reaktionen sind gespalten. Für SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann geht der Antrag des Bundesrats zu weit. Sie erinnern die Ordnungsbussen an die Überwachung eines Polizeistaates. «Maskenverweigerer mit Ordnungsbussen zu büssen, widerspricht meiner Sicht eines liberalen Staates. Das hat für mich etwas Willkürliches an sich. Wenn die Polizei jetzt an der Bahnhofstrasse Leute kontrolliert und büsst, geht das nicht mehr um die Sicherheit, sondern eher um fiskalische Interessen.»
Christa Markwalder, FDP-Nationalrätin und Vizepräsidentin der Kommission für Rechtsfragen, begrüsst den Antrag des Bundes grundsätzlich: «Eine Regel ohne Sanktion wird oft nicht eingehalten.» Für sie ist aber wichtig, dass die Ordnungsbussen mit Augenmass ausgesprochen werden: «Es kann nicht das Ziel sein, dass jemand, der auf den Zug rennt und dabei die Maske vergisst, direkt mit 300 Franken gebüsst wird», sagt Markwalder. Umgekehrt könne sie sich durchaus vorstellen, dass die Polizei Maskenverweigerer im Wiederholungsfall, etwa an Demonstrationen von Corona-Skeptikern, direkt büsse.
Die weiteren Entscheide des Bundesrats
An der Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat die finanzielle Unterstützung zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise beschlossen. Für Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind, sieht der Bundesrat statt nur 400 Millionen Franken neu eine Gesamtsumme von 1 Milliarde Franken vor. Zudem weitet der Bundesrat die Massnahmen bezüglich der Kurzarbeit weiter aus. Künftig soll der Anspruch auch auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt werden.
Auch der Profisport profitiert von den neuen Massnahmen, die die Regierung beantragt. Bis zu 115 Millionen Franken der für Darlehen im Jahr 2021 eingestellten 175 Millionen Franken, die der Bund für Halbprofi- und Profisport eingeplant hat, sollen à fonds perdu geleistet werden können.
Zudem soll der Zivilschutz wieder aktiv werden. Bis Ende März 2021 sollen die Zivilschützer maximal 500’000 Diensttage absolvieren. Einsätze umfassen unter anderem die Unterstützung des Pflegepersonals und des Contact-Tracing.


