Luzern: «Dieses Haus ist eine tickende Zeitbombe»

Aktualisiert

Luzern«Dieses Haus ist eine tickende Zeitbombe»

Das Haus am Mühlenplatz 3/4 in der Luzerner Altstadt ist brandgefährlich. Grund dafür sind Schlampereien beim Brandschutz bei der letzten Sanierung.

von
mme

Es ist eines der schönsten Häuser der gesamten Luzerner Altstadt, über 500 Jahre alt, an bester Lage und rein äusserlich in einem Topzustand. Dennoch gibt es mit der Liegenschaft am Mühlenplatz 3/4 ein grosses Problem: Hier könnte sich innert kürzester Zeit ein Vollbrand entfachen, weil die Brandschutzmassnahmen gravierend verletzt wurden. Konrad Fischer, neuer Besitzer der Liegenschaft, sagt über sein Haus: «Es ist eine tickende Zeitbombe.»

«Sicherheit von Menschen in Gefahr»

Er hat das brandgefährliche Haus im Jahr 2012 von der Schweizerischen Umweltstiftung gekauft. 2007 wurde es letztmals saniert. Und dabei wurde offenbar im grossen Stile geschlampt: «Wir haben 2015 gemerkt, dass mit dem Treppenhaus etwas nicht stimmt», sagte der neue Besitzer zur Luzerner Zeitung. Er habe jedoch angenommen, dass sich dies mit geringem Aufwand lösen würde. Eine Fehlannahme, wie sich herausstellte: Als die Luzerner Gebäudeversicherung die Liegenschaft in einer Nachkontrolle inspizierte, kam sie zu folgendem Schluss: «Das Gebäude weist bezüglich Brandschutz diverse schwerwiegende Mängel auf, welche die Sicherheit der Personen im Gebäude gefährden können.»

Vollbrand in kürzester Zeit

Konkret bestehen folgende Gefahrenherde: Es wurden brennbare statt unbrennbare Treppen eingebaut, es fehlen Brandschutzwände, und besonders gefährlich ist ein Schacht, der durchs ganze Gebäude führt. «Brennbare Brandgase können sich so ungehindert im ganzen Gebäude und in allen Decken ausbreiten und einen Vollbrand in kürzester Zeit verursachen», heisst es im Bericht der LZ weiter. Kommt dazu: Die Brandmeldeanlage wurde ebenfalls nicht vorschriftsgemäss installiert.

Mieter können Reduktion verlangen

Cyrill Studer, Geschäftsleiter des Mieterverbandes Luzern, sagte auf Anfrage von 20 Minuten: «Mietrechtlich handelt es sich hier um einen Mangel, der jetzt behoben wird. Es ist korrekt, wie es läuft. Als Mieter kann man aber für die künftige Umbauzeit eine Mietzinsreduktion verlangen, am besten im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter oder sonst über die Schlichtungsbehörde.»

Strafverfahren läuft

Der neue Besitzer muss alles auf seine eigenen Kosten beheben. Das gefällt ihm natürlich nicht. Jetzt hat er ein Strafverfahren gegen die Stiftung und gegen mehrere Firmen eröffnet, die bei der Sanierung beteiligt waren. Besitzer Fischer begründet die Strafanzeige mit dem grossen finanziellen Schaden: «Die Brandschutzmängel sind auch strafrechtlich relevant.»

Früherer Besitzer ist ratlos

Stiftungspräsident Jost Schumacher ist gemäss dem Zeitungsbericht ratlos, wie die Schlampereien haben passieren können. Nach Abschluss der Bauarbeiten jedenfalls nahmen die Behörden das Haus ab. Laut Schumacher habe die Stiftung bei der Sanierung «nie Weisungen erteilt, feuerpolizeiliche Massnahmen nicht auszuführen».

Deine Meinung