Bäretswil ZH: Doch kein grobes Verkehrsdelikt

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Bäretswil ZHDoch kein grobes Verkehrsdelikt

Laut Anklage hat ein Zürcher Oberländer Finanzberater kurz vor dem Autobahnende bei Uster ein Polizeifahrzeug und einen Lieferwagen gefährlich überholt.

Atilla Szenogrady
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Atilla Szenogrady

Bei Verkehrsdelikten gelten die Aussagen von Polizeibeamten vor Gericht als besonders glaubhaft. Vor allem, da die Ordnungshüter auf das Beobachten von Gesetzesverstössen speziell geschult sind. Dies schrieb auch das Bezirksgericht Uster, das im letzten Sommer einen heute 37-jährigen Finanzberater aus Bäretswil wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 160 Franken Busse verurteilt hatte. Der Autolenker hatte vergeblich seine Unschuld beteuert.

Fast-Kollision vor dem Autobahn-Ende

Unbestritten war, dass der Zürcher Oberländer am 17. September 2010 mit seinem Personenwagen auf der Oberlandautobahn in Fahrtrichtung Hinwil fuhr. Um 15.15 Uhr näherte er sich dem Autobahnende «Uster Nord». Obwohl der Ü-berholstreifen abgebaut wurde, drückte er auf das Gaspedal. Dabei überholte er zunächst ausgerechnet einen neutralen Dienstwagen der Kantonspolizei Zürich. Kurz darauf einen Lieferwagen, der nur noch durch eine Bremsung eine Kollision mit dem gerade noch einschwenkenden Angeschuldigten verhindern konnte.

Grobes Verkehrsdelikt bestritten

Für das Gericht in Uster war der Fall klar. Es stützte sich dabei auf die belastenden Aussagen des Polizeibeamten ab. Dieser hatte in seinem Rapport die Ereignisse festgehalten. Einerseits sei er dem Lieferwagen nicht zu dicht aufgefahren, schrieb er. Andererseits habe der Transporter abbremsen müssen, um einen Unfall zu vermeiden, gab der Polizeibeamte zu Protokoll. Der Beschuldigte stellte jegliche grobe Verletzung in Abrede. Er sei vielmehr zum Überholen gezwungen gewesen, sagte er aus. Einerseits sei er von hinten von einem weiteren Personenwagen bedrängt worden. Andererseits habe er wegen des zu geringen Abstandes zwischen dem Polizeifahrzeug und dem Lieferwagen keine Lücke mehr gefunden, machte er geltend und legte Berufung gegen den Schuldspruch von Uster ein.

Grobfahrlässiges Verhalten verneint

Am letzten Mittwoch stand der Zürcher Oberländer vor dem Zürcher Obergericht und beteuerte erneut seine Unschuld. Die Verteidigung plädierte sogar auf einen vollen Freispruch, da der Polizist die Situation falsch eingeschätzt habe. So weit wollten die Oberrichter dem Rechtsanwalt nicht folgen. Allerdings sahen sie eine grobe Verletzung auch als nicht erwiesen an. Zu Gunsten des Beschuldigten gingen sie nun davon aus, dass er nicht mehr auf die Normalspur wechseln konnte. «Wir können ihm nicht widerlegen, dass ein weiteres Fahrzeug von hinten gekommen ist», erklärte dazu der Gerichtsvorsitzende Daniel Bussmann. Allerdings hätte er vorher einspuren müssen, ergänzte Bussmann, womit laut Obergericht eine einfache Verletzung von Verkehrsregeln vorlag. Was noch zu einer Busse von 300 Franken führte. Der Beschuldigte kann trotzdem zufrieden sein. So muss er nur noch die Hälfte der Kosten tragen, erhält zudem eine Prozessentschädigung von 4200 Franken und muss nicht mehr befürchten, den Führerausweis abgeben zu müssen.

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