Aktualisiert

Neue AnklageDoppelmörder soll auch Schweizerin getötet haben

Ein Mann, der in Sachsen-Anhalt wegen Doppelmordes verurteilt wurde, kommt noch einmal vor Gericht. Diesmal wegen eines Mordes, den er schon einmal gestanden, später aber widerrufen hat.

Muss sich auch wegen Mordes an einer 47-jährigen Schweizerin verantworten: Doppelmörder Gabor S.

Muss sich auch wegen Mordes an einer 47-jährigen Schweizerin verantworten: Doppelmörder Gabor S.

Ein Doppelmörder aus Sachsen-Anhalt, der 2008 eine Rentnerin und einen Arzt umgebracht hat, soll auch für den gewaltsamen Tod einer Schweizerin verantwortlich sein. Die Leiche der Frau war vor zwei Jahren nahe des früheren Wohnortes des Mannes in Mansfeld gefunden worden.

Im Sommer 2007 verschwunden

Es sei nun eine weitere Mordanklage gegen den Schwerverbrecher erhoben worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Klaus Wiechmann, der «Mitteldeutschen Zeitung» (Samstagsausgabe).

Die 47-jährige Schweizerin, eine Bekannte des Mörders, war im Sommer 2007 in ihrem Heimatland verschwunden. Forstarbeiter fanden am 9. Februar 2011 in einem Waldstück unweit von Mansfeld Teile der skelettierten Leiche der Vermissten.

Der mutmassliche Dreifachmörder hatte die Tötung der Frau schon einmal gestanden, die Aussagen dann aber zurückgenommen. In der Schweiz erklärte er den Ermittlern, die Leiche der Frau im Bodensee versenkt zu haben.

Wegen EC-Karte und Auto getötet

Daraufhin wurden Teile des Gewässers abgesucht - ohne Ergebnis. Später gab er an, die Frau sei bei einem Unfall ums Leben gekommen, und er habe die Leiche in den Rhein geworfen.

Der gelernte Kraftfahrzeugschlosser war im Februar 2010 vom Landgericht Halle zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte eine 76-Jährige und einen 64 Jahre alten Arzt ermordet, um die Geldkarte der Rentnerin und das Auto des Mediziners zu bekommen - und um vor einer Haftstrafe unter anderem wegen EC-Kartenbetrugs zu fliehen.

Er wurde wenige Tage später in der Schweiz in einem Biergarten festgenommen. Dort hatte er einige Jahre lang gelebt. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft kann ein zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung Verurteilter laut Gesetz erneut verurteilt werden, so auch wegen Mordes. (sda)

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