Drei Schweizer wegen Handel mit Hanf verurteilt

Aktualisiert

Drei Schweizer wegen Handel mit Hanf verurteilt

Das Strafgericht Schwyz hat drei Schweizer zu Strafen zwischen 12 und 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Sie wurde des bandenmässigen Handels mit Hanf schuldig gesprochen. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Angeklagten von der hohen Qualität ihres Hanfs wussten. Sie hätten somit einen Konsum durch die Käufer zumindest in Kauf genommen. Ein vierter Angeklagter wurde vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.

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