Winterthur ZH: Drogenkonsumentin auf Toilette geschändet

Aktualisiert

Winterthur ZHDrogenkonsumentin auf Toilette geschändet

Ein Italiener aus Winterthur hat sich in seiner Toilette an einer bewusstlosen Drogenkonsumentin sexuell vergangen. Dafür muss der heute 31-jährige Maurer für acht Monate ins Gefängnis.

Atilla Szenogrady
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Atilla Szenogrady

Der Berufungsprozess gegen den Winterthurer Beschuldigten fand vor einer Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dabei musste sich der heute 31-jährige Maurer wegen Schändung vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Die Vorwürfe gingen auf die Nacht auf den 7. März 2010 zurück. Damals hatte der Beschuldigte mehrere Kollegen sowie die heute 20-jährige Geschädigte in seine Wohnung eingeladen.

Auf der Toilette eingeschlafen

Wie aus der am Montag eröffneten Pressemitteilung hervorgeht, konsumierte die junge Frau nicht nur Kokain, sondern auch GBL. Danach zog sie sich benommen in die Toilette der Wohnung zurück, wo sie am Boden liegend einschlief. Laut Anklage suchte der Beschuldigte schon bald ebenfalls das WC auf. Um von seinen Kollegen nicht gestört zu werden, riegelte er von innen die Türe ab.

Bewusstlose Frau geschändet

Danach legte sich der sexuell erregte Beschuldigte auf die bewusstlose Geschädigte und küsste sie auf den Hals sowie die Wangen. Gleichzeitig zog er ihr die Hose von einem Bein ab und griff ihr ans Gesäss. Danach befriedigte er sich bis zum Samenerguss selber. Wobei ein Teil des Spermas auf die Unterhosen des Opfers gelangte. Dieses wachte nun auf, realisierte jedoch noch nicht, was mit ihm geschehen war. Die Frau konnte sich später wieder erinnern und erstattete Strafanzeige gegen den Maurer. Die zuständige Staatsanwaltschaft ging von Schändung aus, da die zum Tatzeitpunkt nicht ansprechbare Geschädigte hilflos ausgeliefert gewesen sei.

Vergeblich Unschuld beteuert

Bereits im April 2011 beteuerte der vorbestrafte Angeklagte vergeblich seine Unschuld. Er wurde vom Bezirksgericht Winterthur für schuldig befunden und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Zudem wurde er verpflichtet, der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 5000 Franken und grundsätzlichen Schadenersatz zu leisten. Der Angeklagte legte Berufung ein und erklärte vor dem Obergericht, dass die Privatklägerin an Anfang ansprechbar gewesen sei und seine Annäherung erwidert habe. Er habe somit keine sexuellen Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen, sagte er und forforderte einen Freispruch.

Leichte Strafsenkung

Das Obergericht folgte jedoch den Darstellungen der Geschädigten und bestätigte den Winterthurer Schuldspruch. Es kam aber zu einer leichten Strafsenkung auf noch acht Monate Freiheitsentzug. Ohne Bewährungschance. Allerdings hat der Angeschuldigte bereits 148 Tage durch Untersuchungshaft verbüsst. Das Schmerzensgeld senkten die Oberrichter auf noch 2000 Franken. Wobei wohl eine gewisse Mitverantwortung der Drogenkonsumentin in das Urteil einfloss. Über den Schadenersatz soll ein Zivilgericht befinden.

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