
Einen Burger am Steuer zu essen, kann ganz schön ins Geld gehen.
Burger oder GipfeliDroht beim Snack am Steuer eine Busse?
Am Morgen schnell ein Gipfeli am Steuer oder unterwegs zum nächsten Termin ein herzhafter Biss ins Sandwich? Sieht man oft, ist aber eigentlich verboten. Die AGVS-Experten wissen, warum – und wieso das teuer werden kann.
- von
- AGVS-Expertenteam
Frage von Finn ans AGVS-Expertenteam:
Auf dem Weg ins Büro esse ich manchmal ein Gipfeli, wenn die Zeit zu knapp ist für ein Frühstück zu Hause. Nun sagt ein Kollege, dass mich das 300 Franken oder sogar den Ausweis kosten könne. Stimmt das?
Antwort:
Lieber Finn
Bereits ein simples Gipfeli kann dich am Steuer so viel wie ein gediegenes Dinner im Gourmetrestaurant kosten. Fahrzeugführende müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz ihr Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass sie allen Vorsichtspflichten nachkommen können. Dazu gehört auch, dass der Verkehr mit der nötigen Aufmerksamkeit beobachtet werden kann und man sich nicht ablenken lässt. «Nebentätigkeiten» wie Essen oder Trinken sind während des Autofahrens also zwar nicht explizit verboten, aber an sich eben nicht erlaubt.
Weil Essen und Trinken am Steuer nicht in der Ordnungsbussenliste geregelt sind, wird verzeigt – was das Ganze sofort verteuert.
Schon vor zehn Jahren kostete der Biss in ein Laugenbrezeli eine Autofahrerin im Kanton Zürich zum Beispiel 250 Franken. Im Kanton St. Gallen sehen interne Richtlinien für «Beeinträchtigen der Aufmerksamkeit durch Vornahme von Verrichtungen» beispielsweise eine Strafe «ab 300 Franken» vor – wohlgemerkt noch ohne die erfahrungsgemäss hohen Gebühren. Die Krux daran: Weil Essen und Trinken am Steuer nicht in der Ordnungsbussenliste geregelt sind, wird verzeigt – was das Ganze sofort verteuert. Dennoch hat, wie Studien zeigen, das Schreiben von Whatsapp-Nachrichten oder das intensive Bedienen des Navigationssystems genauso zugenommen wie Essen und Trinken am Volant – und damit natürlich auch die Zahl der Verzeigungen.
Nimmt man zum Essen nur eine Hand und könnte sie sofort wieder ans Lenkrad ziehen, bewegt man sich in einer Grauzone.
Kritisch wird es vor allem, wenn man beide Hände gebraucht oder gar wegen der Ablenkung wirr fährt – das kann dann auch mal 1500 Franken und den Ausweis kosten. Nimmt man zum Essen nur eine Hand und könnte sie sofort wieder ans Lenkrad ziehen, bewegt man sich in einer Grauzone: Einhändiges Fahren ist erlaubt, solange Beherrschbarkeit und Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt sind und die «freie» Hand sofort genutzt werden könnte, wenn sie müsste. Und was ist mit Rauchen? Das wird toleriert (uns sind keine Rechtsfälle bekannt), weil die «Rauchhand» genutzt werden kann. Aber auch hier gilt: Fährt man einen Schlenker oder wendet man den Blick von der Strasse ab, weil man gerade eine Zigarette anzündet, kann man verzeigt werden.
Hol dir den Auto-Push!
Irgendwie unbefriedigend, aber eben typisch für Rechtssachen: Jeder Fall ist anders und wird einzeln beurteilt, erst Gerichte «übersetzen» die Vorschriften in die Praxis. So kommt es konkret auf den Verkehr, die Situation, das Gefahrenpotenzial und den Grad der Ablenkung an. Also eine grosse Grauzone: Ein Gipfeli im Stau auf der Autobahn ist «erlaubter» als eines im städtischen Berufsverkehr. Obst lässt man zur Not auch mal fallen, während ein Kaffee am Steuer wohl nicht straffrei bleiben wird, da man ein Heissgetränk kaum einfach so wegschmeisst. Im Zweifel sollte man es lieber bleiben lassen und nicht darauf vertrauen, dass die Polizei ein Auge zudrückt. Sei dir also bitte bewusst, dass deine ganze Aufmerksamkeit dem Verkehr gehören muss – und garantiert bussenfrei nur das Essen im Stand ist.
Gute Fahrt!
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