
Darf der das denn? Wo man E-Trottinette fahren und wie man sie abstellen darf, ist leider häufig unbekannt.
VerkehrDürfen E-Trottis eigentlich alles?
Die Nutzenden lieben sie, anderen gehen sie häufig auf die Nerven: Elektro-Trottinette in Städten – Paris hat sie nun gar verboten. Aber wo darf man sie eigentlich fahren, wo abstellen – und wie ist es mit Trottis ganz ohne Antrieb?
- von
- Viva-Mobilitätsexperten
Frage von Elke ans Viva-Expertenteam:
In der City sehe ich ständig Jugendliche auf E-Trottinetten über das Trottoir oder durch Fussgängerzonen sausen. Anschliessend wird das Trotti irgendwo mitten auf das Trottoir gestellt. Ist das alles überhaupt erlaubt?
Antwort:
Liebe Elke
Tatsächlich scheinen sich besonders Sharing-E-Trottinett-Mietende oft nicht im Klaren über die geltenden Regeln zu sein. Rechtlich gehören stehend gefahrene E-Trottinette zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder. Sie entsprechen langsameren E-Bikes (zu schnellen Varianten unten mehr): 20 km/h oder tretunterstützt 25 km/h Spitze, fahrbar ab 14 Jahren mit Ausweis M und ab 16 Jahren führerscheinfrei. Trottoirs und Fahrverbotsbereiche wie Fussgängerzonen sind, falls nicht anders signalisiert, für sie tabu. Gefahren werden muss auf Velowegen und -streifen, sonst am rechten Rand. Vorgeschrieben ist Beleuchtung, nicht aber ein Helm. Steigende Unfallzahlen sprechen jedoch eine klare Sprache: Ein Helm sollte sein. Auch eine Warnweste oder einfach helle Kleidung hilft gegen Unfälle.
Beim Abstellen von E-Trottis müssen eineinhalb Meter Platz bleiben.
Wildes Abstellen ist unzulässig. Gibt es dafür gedachte Flächen wie öffentliche Veloabstellplätze, muss das E-Trotti dort hin. Falls nicht, darf es auf das Trottoir – so, dass niemand behindert wird. Beim Abstellen müssen daneben eineinhalb Meter Platz bleiben. Das ist wichtig! Wer mit Kinderwagen, Rollstuhl oder einer Sehbehinderung unterwegs ist, für den ist ein quer stehendes E-Trotti immer lästig und häufig sogar gefährlich.
Gut zu wissen: Nur Trottis ohne eigenen Antrieb dürfen aufs Trottoir.
Achtung: Für schnellere E-Bikes und E-Scooter – übrigens immer mit Sitzplatz – gelten andere Regeln. Die meist als «schnelles E-Bike» verallgemeinerten Motorfahrräder fahren 30 km/h oder tretunterstützt 45 km/h. Fahren darf man ab 14 Jahren, benötigt wird aber immer der Führerausweis M. Hier sind nun auch Helm, Rückspiegel und Versicherung Vorschrift. Und gut zu wissen: Trottis ohne Antrieb dürfen Trottoirs und derlei ebenso befahren wie Velowege, die Fahrbahn in Tempo-20-/30-Zonen sowie auf wenig befahrenen Nebenstrassen ohne Trottoir oder Veloweg.
Gute Fahrt!
Sende deine Frage(n) einfach per Mail an autoratgeber@20minuten.ch. Die interessantesten und aktuellsten Fragen und natürlich die Antworten publizieren wir jede Woche unter dem Vornamen des oder der Fragenden hier im Lifestyle-Channel von 20 Minuten.