EBK nimmt Hedge-Funds genauer unter die Lupe

Aktualisiert

EBK nimmt Hedge-Funds genauer unter die Lupe

Das Erfordernis, mit der Dynamik der Märkte Schritt zu halten, und die manchmal bitteren Realitäten der Politik haben das erste Amtsjahr des neuen EBK-Präsidenten Eugen Haltiner geprägt.

In einem AP-Interview kündigte er unter anderem an, dass sich die Bankenkommission 2007 intensiver mit den Hedge-Funds befassen wird.

Als Kulturschock hat der ehemalige UBS-Generaldirektor den Wechsel an die Spitze der Aufsichtsbehörde über Banken, Börsen und Anlagefonds zwar nicht empfunden. Gerade in jenem Bereich, in dem er wegen seiner Erfahrungen aus der Privatwirtschaft als Glücksfall gilt, wurde der erprobte Fusionsmanager aber auch mit Ungewohntem konfrontiert. Und zwar bei der Umsetzung des Projekts der integrierten Finanzmarktaufsicht (FINMA), mit dem die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen und die Geldwäscherei-Kontrollstelle zusammengeführt werden sollen.

«Das war der markanteste Unterschied zur Privatwirtschaft», sagte Haltiner. Während in der Wirtschaft der Fusionsentscheid am Anfang stehe und dann die Umsetzung komme, werde hier ein seit Jahren vorbereitetes, breit abgestütztes und von den Betroffenen akzeptiertes Vorhaben im politischen Prozess nochmals aufgeschnürt. Die Folge ist, dass die neue Aufsichtsbehörde frühestens Mitte 2008, wahrscheinlicher aber erst Anfang 2009 startbereit sein wird, statt Anfang 2008. Die Gefahr eines personellen Aderlasses und gewisser Qualitätsverluste steige mit der Dauer der Übergangsphase, bedauerte Haltiner.

Inhaltlich kann der vom Bundesrat als Projektleiter FINMA eingesetzte Haltiner mit den meisten Korrekturen der vorberatenden Kommission des Nationalrats leben. Allergrösste Vorbehalte macht er aber zum Plan, den Bundesrat mit der Festlegung der Löhne und Vertragsbedingungen des Personals der neuen Behörde zu beauftragen. Diese Kompetenz müsse an den Verwaltungsrat der FINMA delegiert werden. Andernfalls sei ein effizienter Betrieb nicht möglich.

Effizienz und Kosten-/Nutzen-Überlegungen sind Forderungen an die Finanzmarktregulierung, die der EBK-Präsident begrüsst. Ebenso die Zielsetzung, dass die Finanzmarktaufsicht zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen soll. «Wir sind aber keine Wettbewerbsförderungsbehörde», schränkte Haltiner ein.

Seine Kontakte auf internationaler Ebene zeigten ihm, «dass die Schweiz nicht sehr viele Freunde hat». Druck spürt er vor allem wegen der Besonderheit des Kundenverfahrens in der internationalen Amtshilfe. «Das Fuder ist trotz der letzten Februar in Kraft getretenen Lockerung der Amtshilfe im Börsenbereich noch nicht im Trockenen.»

Nicht zurücklehnen kann sich die Schweiz im Urteil Haltiners auch beim Abwehrkonzept gegen die Geldwäscherei, wo man international zwar gut, «aber nicht über dem Durchschnitt» sei. Bei den Eigenmittelvorschriften für die Banken wird die Schweiz hingegen auch nach der Umsetzung von Basel II über einen zusätzlichen Puffer verfügen. Dies trägt der besonderen Struktur des Bankensektors mit den beiden beherrschenden und global tätigen Grossbanken Rechnung. Basel II ist nach den Worten des EBK-Präsidenten auf Zielkurs.

Auch wenn der frühere Spitzenbankier Verständnis für den Ruf der Branche nach Masshalten hat und einen gewissen Paradigmawechsel in der Regulierung ausmacht, legt er die Hände keineswegs in den Schoss. Die grosse Herausforderung der Aufsichtsbehörde sei es, mit den ausserordentlich dynamischen Märkten Schritt zu halten. So will Haltiner im nächsten Jahr an einer Klausursitzung prüfen, ob es bei den Hedge-Funds einen Handlungsbedarf gibt. Allerdings schränkt er sofort ein: «Wir stimmen nicht in den Chor ein, dass die Hedge-Funds eine Sache des Teufels sind.» Es gehe vielmehr um Fragen der Transparenz und eines Gesamtbilds der Risiken unter Einbezug der führenden Investmentbanken.

Forderungen nach einer direkten Aufsicht über diese Vehikel ist bisher keiner der führenden Finanzplätze nachgekommen - nicht zuletzt wegen der Sorge, dass dieses Geschäft umgehend abwandern könnte. In der Schweiz ist allerdings seit Inkrafttreten des Anlagefondsgesetzes 1995 der Vertrieb von schweizerischen und ausländischen Hedge-Funds bewilligungspflichtig. (dapd)

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