KinderpornografieEdathy für drei Jahre nicht mehr in der SPD
Sebastian Edathy muss seine Parteimitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen. Grund ist der Besitz von kinderpornografischen Fotos und Videos.
- von
- dpa/mh

Sebastian Edathy muss seine SPD-Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen.
Der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss seine SPD-Mitgliedschaft wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos drei Jahre ruhen lassen. Das gab das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover am Montag bekannt. Das dreijährige Ruhen der Mitgliedschaft ist im Parteiordnungsverfahren die härteste Strafe vor dem Ausschluss.
Für einen von der Parteispitze beantragten Parteiausschluss sah das Gremium keine ausreichende Grundlage. Edathy hätte dafür ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen. Edathy hatte einen Parteiaustritt abgelehnt. «Der Parteivorstand hat die Entscheidung der Bezirksschiedskommission Hannover zur Kenntnis genommen», sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi der dpa. «Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen und anschließend entscheiden, ob wir Berufung gegen den Beschluss einlegen und die Bundesschiedskommission anrufen werden.»
Schriftliche Berufung ist möglich
Das SPD-interne Ordnungsverfahren gegen den Politiker war auf Antrag der Parteispitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden. Bis zum Ende des Strafverfahrens am Landgericht Verden war es aber ausgesetzt worden. Das Gericht hatte das Verfahren Anfang März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Edathy hatte zuvor zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben.
Nach den Parteistatuten können Edathy und die Partei nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich Berufung einlegen, die Begründung dafür muss innerhalb eines Monats eingehen.