Strassenverkehr «Egal, ob erlaubt oder nicht – ich hupe, sobald jemand bei Grün nicht losfährt»
Mobilitätsexperten erklären, wann Hupen und Lichthupen erlaubt sind. Die Community erzählt, wie sie im Strassenverkehr reagiert.
- von
- Gabriela Graber
Darum gehts
Wann soll gehupt werden? Wann die Lichthupe betätigt werden? Darüber diskutieren Leserinnen und Leser in der Kommentarspalte.
Viele geben an, öfter zu hupen, als es eigentlich erlaubt wäre.
Die Viva-Mobilitätsexperten sagen: «Lichthupe und Hupe sind zur Warnung und Gefahrenabwehr da - ausschliesslich.»
In der Community gibt es Diskussionen darüber, in welchen Verkehrssituationen Hupen und Lichthupe betätigt werden sollen. Die Mobilitätsexperten von Viva erklären die Regelsituation: «Lichthupe und Hupe sind zur Warnung und Gefahrenabwehr da - ausschliesslich. Nicht erlaubt sind Hupe und Lichthupe, um mit anderen zu schimpfen.»
«Generell wird zu wenig gehupt»
«Egal, ob erlaubt oder nicht: Ich hupe, sobald jemand bei Grün nicht losfährt, weil der Spassvogel mit seinem Handy oder Navi beschäftigt ist. Auch betätige ich die Lichthupe, wenn jemand nur 50 km/h auf einer 80-Zone oder generell zu weit unter der erlaubten Geschwindigkeit fährt. Schleicher sollten auch geblitzt werden», erzählt User strajk-.
Auch andere Community-Mitglieder geben zu, öfter zu hupen, als erlaubt wäre: «Generell wird zu wenig gehupt. Mehr zu hupen würde den Verkehr beschleunigen, Staus vermeiden und Autofahrende wären wachsamer unterwegs», sagt oecotteneye. User simi79 findet sogar: «Die Schweiz hat die schlechtesten Autofahrenden, die man sich nur vorstellen kann.» C-3PO findet hingegen: «Durch ‹partnerschaftliches, fehlertolerantes Verhalten› liessen sich viele Probleme vermeiden – nicht nur im Strassenverkehr.»
Andere Lesende geben an, zu hupen, wenn sie eine Gefahrensituation befürchten: «Ich finde es in der Stadt wichtig, zu hupen, wenn ich sehe, dass ein parkiertes Auto die Türe aufmacht, ohne zu sehen, dass ich daran vorbeifahren werde und auf die andere Fahrbahnseite ausweichen müsste», sagt jamartjam. Und User Zugespitzt meint: «Ich habe die Lichthupe auch schon eingesetzt, wenn ich feststellte, dass der vordere Fahrende sich regelmässig über seine Fahrspur hinausbewegt. Dies ist sehr gefährlich, falls im falschen Moment Gegenverkehr kommt. Sollte sich eine sichere Gelegenheit bieten, solch einen Tollpatsch zu überholen, dann tue ich dies nur zu meiner eigenen Sicherheit. Falls jemand zu nahe auffährt, setze ich auch schon mal den Warnblinker ein, falls der Fahrende unaufmerksam ist.”
So sind die Regeln
«Die Verordnung sieht explizit nur zwei Fälle vor, in denen Hupen erlaubt ist: Wenn Kinder nicht auf den Verkehr achten, sowie ‹vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts› », so die Viva-Mobilitätsexperten.
Man habe sich so zu verhalten, dass man möglichst kein Signal geben müsse. «Tut man es doch, ist die akustische Hupe von Notfällen abgesehen nur tagsüber erlaubt. Die Busse sonst: 40 Franken.» Je nach Umständen könne es auch eine Verzeigung samt Ausweisentzug werden. Die Lichthupe sei zur Kommunikation geduldet, etwa, um jemandem Vortritt zu gewähren.
«Schwierig wird es mit der Hupe und Lichthupe als Fahr-doch-endlich-los-, Gruss-, Feier- und vor allem Geh-endlich-weg-Botschaft. Das ist eine Grauzone: Im Prinzip ist es verboten, teils wird es geduldet – aber in engen Grenzen.»
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