«Unterste Schublade»: Ehemaliger SVPler erneut wegen Rassismus verurteilt

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«Unterste Schublade»Ehemaliger SVPler erneut wegen Rassismus verurteilt

Hans-Peter Mathieu wurde bereits zum zweiten Mal der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Aufgrund seiner herabsetzenden Äusserungen auf Facebook wurde der ehemalige SVPler im Jahr 2015 aufgefordert, die Partei zu verlassen.

von
LAH
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Der ehemalige Walliser SVPler Hans-Peter Mathieu wurde bereits zum zweiten Mal wegen Rassismus verurteilt.

Der ehemalige Walliser SVPler Hans-Peter Mathieu wurde bereits zum zweiten Mal wegen Rassismus verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat ihn kürzlich schuldig gesprochen, weil er… 

Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat ihn kürzlich schuldig gesprochen, weil er…

Gerichte Luzern
«auf Facebook immer wieder Bilder und Beiträge kommentiert, welche Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise diskriminieren».

«auf Facebook immer wieder Bilder und Beiträge kommentiert, welche Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise diskriminieren».

REUTERS

Darum gehts

  • Der ehemalige SVPler Hans-Peter Mathieu äussert sich seit Jahren regelmässig diskriminierend auf Facebook, so die Staatsanwaltschaft Oberwallis.

  • Er wurde deshalb bereits zum zweiten Mal der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.

  • Die Geldstrafe beläuft sich auf 7650 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 700 Franken.

  • Aufgrund eines skandalösen Facebook-Posts wurde er im Jahr 2015 zu einem Rücktritt aus der Partei aufgefordert.

Der 71-jährige Hans-Peter Mathieu, ehemaliges Mitglied der SVP Oberwallis, wurde erneut der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Laut Strafbefehl hat Mathieu «auf Facebook immer wieder Bilder und Beiträge kommentiert, welche Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise diskriminieren», schreibt der «Walliser Bote». Seine Einträge richten sich etwa gegen Schwarze und Juden und seien «unterste Schublade».

Mit dem Strafbefehl konfrontiert sagt Mathieu, dass er kein Rassist sei. Er äussere lediglich seine Meinung. «Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht darin einen Verstoss gegen das Gesetz. Doch ich bin kein Rassist. In meinen Facebook-Einträgen prangere ich lediglich untragbare Zustände an, die nicht rechtens sind», so Mathieu gegenüber der Zeitung.

Skandalöser Rücktritt aus der Partei im Jahr 2015

Der ehemalige SVPler ist bei den Justizbehörden kein unbeschriebenes Blatt. 2015 sorgte er für Schlagzeilen, weil er auf Facebook Muslime in übelster Art und Weise beschimpft hatte. Zu diesem Zeitpunkt war Mathieu Beisitzer des SVP-Vorstandes des Bezirks Leuk. Er wurde jedoch aufgefordert, die Partei zu verlassen. Aufgrund von Störung der Glaubens- und Kulturfreiheit sowie Rassendiskriminierung, musste er 2018 vor dem Bezirksgericht Leuk antraben. Er wurde zu einer Geldstrafe und einer dreijährigen Probezeit verurteilt.

Nun ist er während dieser Probezeit erneut straftätig geworden. Auf Anzeige der Oberwalliser Sektion von Unia hat ihn die Staatsanwaltschaft deshalb zu einer Geldstrafe von 7650 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten von 700 Franken. Mathieu hat den Strafbefehl akzeptiert. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Tel. 147

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