Ehepaar abgeblitzt: Drohnenflüge zulässig

Aktualisiert

Ehepaar abgeblitzt: Drohnenflüge zulässig

Die Überwachungsflüge mit Drohnen entlang der Schweizer Grenze sind laut Bundesverwaltungsgericht nicht zu beanstanden. Es hat die Beschwerde eines Ehepaars abgewiesen, dass die Einstellung der Flüge gefordert hatte.

Das Paar hatte im Januar 2007 von der Eidg. Zollverwaltung verlangt, dass die Flüge mit Helikoptern und Drohnen zur Überwachung der Landesgrenze sofort zu beenden seien. Sie beriefen sich darauf, dass die Datenerhebung mit den eingesetzten Drohnen und Helikoptern einer gesetzlichen Grundlage entbehre und ihre Privatsphäre verletze.

Das Gesuch wurde abgewiesen. Zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat. Laut den Berner Richtern besteht für die Überwachungsflüge und die damit verbundene Datenerhebung mit der entsprechenden Verordnung des Bundesrates und dem Zollgesetz durchaus eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Eine Verletzung des Datenschutzgesetzes sei damit nicht ersichtlich. Auch aus grundrechtlicher Sicht seien die Flüge nicht zu beanstanden. Es würden keine Anhaltspunkte bestehen, dass sie den gesetzlichen Rahmen überschreiten würden, unverhältnismässig oder nicht im öffentlichen Interesse wären.

(A-2482/2007 vom 26.6.2007) (sda)

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