Katze nicht gemeldetEhepaar findet Büsi im Tram – Gericht ordnet Strafverfahren an
Weil sie den Fund einer angeblich entlaufenen Katze nicht gemeldet hatten, wird nun gegen ein Baselbieter Ehepaar ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst kein Verfahren eröffnen.
- von
- Lukas Hausendorf
Darum gehts
Einem Baselbieter Ehepaar ist im April vermeintlich eine Katze zugelaufen.
Die Ehefrau nahm das Büsi mit nach Hause, meldete den Fund aber mehrere Tage nicht den Behörden.
Das Kantonsgericht erkennt darin eine mögliche Straftat und hat die Staatsanwaltschaft angewiesen gegen das Ehepaar zu ermitteln.
Wer den Fund einer entlaufenen Katze nicht rechtzeitig meldet, läuft Gefahr, dafür strafrechtlich belangt zu werden. Diese Erfahrung macht gerade ein Baselbieter Ehepaar, das im vergangenen April eine Maine-Coon-Katze bei sich aufgenommen hatte, die vermeintlich entlaufen war. Das Kantonsgericht hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, gegen das Ehepaar zu ermitteln, wie aus einem publizierten Urteil hervorgeht. Die Strafverfolgungsbehörde wollte den Fall zunächst fallen lassen.
Die Ehefrau hatte am 17. April das Büsi auf dem Nachhauseweg im Tram angetroffen, wo es sich unter einem Sitz versteckte. Die Katze sei ihr dann gefolgt, als sie an der Endstation ausgestiegen sei und sie hatte dann angenommen, dass sie möglicherweise entlaufen sei. Sie nahm das Tier deshalb mit nach Hause. Sie habe beabsichtigt, mit ihr am darauffolgenden Dienstag, dem 21. April, zu einem ihr bekannten Tierarzt zu gehen, um zu prüfen, ob die Katze gechippt sei und so den Halter zu ermitteln. So weit kam es aber nicht.
Am fraglichen Dienstag tauchte der Besitzer der Katze mit der Polizei an der Haustür des Ehepaars auf. Noch am Morgen dieses Tages hatte er eine Vermisstmeldung für die Maine-Coon-Rassenkatze auf Facebook veröffentlicht, woraufhin mehrere Hinweise eingingen über den Aufenthaltsort der Katze. So meldete jemand, er habe das Büsi auf dem Balkon des Ehepaars gesehen. Ein anderer hatte die Ehefrau sogar dabei gesehen, wie sie das Tier aufgehoben und mitgenommen hatte.
«Es erscheint fragwürdig, dass die Beschuldigten keine Zeit aufbringen konnten, um den Aufenthalt des Tieres bei der Polizei zu melden.»
Der Ehemann sagte gegenüber der Polizei aus, dass er über das Wochenende bereits auf der Webseite der Tiermeldezentrale (STMZ) recherchiert habe und auch bei den örtlichen Grossverteilern nach Vermisstmeldungen Ausschau gehalten habe, dies aber zu keinem Ergebnis geführt hatte. Natürlich nicht, denn die Katze war ja auch gar nicht entlaufen.
Das Gericht hält in seinem Urteil fest, dass die Finder der Katze bei der Tiermeldezentrale eine Fundmeldung hätten machen müssen. Zumal diese Option auf der Webseite «an prominenter Stelle zum Vorschein tritt». Ausserdem sei es «fragwürdig», dass die Beschuldigten zwischen Freitagabend und Dienstagnachmittag keine Zeit aufbringen konnten, um den Aufenthalt des Tieres bei der Polizei zu melden oder einen Tierarzt aufzusuchen. Dies begründe einen hinreichenden Tatverdacht auf ein strafbares Verhalten der Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft wurde angewiesen, eine Untersuchung wegen Sachentziehung, unrechtmässiger Aneignung, Fundunterschlagung und Nichtanzeigen eines Fundes zu eröffnen.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Tierschutz Schweiz (anonym möglich)