Kanton FreiburgEr leimte dem Lover seiner Freundin die Türen zu – jetzt muss er bezahlen
Nachdem ein Freiburger schlüpfrige SMS auf dem Handy seiner Freundin entdeckte, wollte er ihren Liebhaber bestrafen. Dieser reichte daraufhin eine Strafanzeige gegen den Täter ein.
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Darum gehts
L.D.* erhielt von einer fremden Nummer beleidigende Nachrichten, in denen er als «A****loch» und «kleiner W***ser» bezeichnet wurde. L.D. verdächtigte sofort den Freund seiner Geliebten. Er ging bereits davon aus, dass dieser noch weitere Taten begehen würde, um ihm zu schaden.
Er behielt recht. Kurz nach Erhalt der Beschimpfungen klebte nämlich ein noch unbekannter Täter mehrere Türen von L.D.s Haus zu. Ausserdem fand der Freiburger auf seinem Parkplatz verstreute Nägel vor. Nach diesen Ereignissen erstattete der Geschädigte Anzeige gegen M.B.* – dem Freund seiner Geliebten, den er als Täter verdächtigte.
Der beschuldigte M.B. gab gegenüber der Staatsanwaltschaft zu, L.D. per SMS beschimpft zu haben. Nach einigem Nachhaken der Staatsanwälte bestätigte M.B. schliesslich auch, für den Klebstoff in den Schlössern und für die Nägel auf dem Parkplatz des Klägers verantwortlich zu sein. Der Täter erklärte, er habe die Delikte aus Rache begangen, nachdem er erfahren hatte, dass L.D. eine intime Beziehung zu seiner Freundin pflegte. M.B. sagte, er bereue seine Taten.
Sicherheitskameras, um den Täter zu überlisten
Nachdem L.D. die Sachbeschädigungen festgestellt hatte, installierte er Sicherheitskameras im Wert von 1500 Franken. Er wollte seinen Verdacht auf die Identität des Täters bestätigen und ihn auf frischer Tat ertappen. L.D. verlangte von M.B., dass dieser die Kosten für das Videoüberwachungssystem übernehme und begründete seine Forderung damit, dass die Summe von 1500 Franken schliesslich ein indirekter Schaden sei und durch das vorherige illegale Verhalten des Angeklagten verursacht worden war.
Hätte M.B. die Kosten für die Sicherheitskameras übernommen, hätte der Geschädigte die Klage zurückgezogen. Da er vom Angeklagten jedoch kein Geld erhielt, beschloss L.D., die Strafanzeige aufrechtzuerhalten.
Die Staatsanwaltschaft hat den Täter nun per Strafbefehl wegen Sachbeschädigung zu 300 Franken Busse verurteilt. Ausserdem muss er 345 Franken Bearbeitungsgebühren bezahlen. So beläuft sich die Summe, die M.B. letztlich zahlen muss, auf 655 Franken.
*Name der Redaktion bekannt