Affoltern am AlbisEin Boss mit Biss
Eine Tänzerin hat ihren Hund «Boss» auf einen Polizisten gehetzt. Der 65 Kilogramm schwere Terrier biss dem Ordnungshüter in die Hand. Nun wird «Frauchen» zur Kasse gebeten.
- von
- Attila Szenogrady
An einem Sommernachmittag spielen sich vor dem Bezirksgebäude in Affoltern am Albis absurd anmutende Szenen ab. Zwei Tänzerinnen aus der Ukraine und Russland streiten sich mit diversen Passanten und mehreren Angehörigen des Gefängnispersonals herum. Dabei stossen die beiden attraktiven Osteuropäerinnen wiederholte wüste Beschimpfungen aus und zeigen ihren Kontrahenten den «Stinkefinger».
Grund der Auseinandersetzungen: Die Ukrainerin hat ihren nicht angeleinten Hund namens «Boss» dabei. Der nervöse und über 65 Kilogramm schwere Vierbeiner hüpft auf und ab. Dabei bellt er diverse Fussgänger und Gefängnisangestellte an. Um 17 Uhr hat ein Zürcher Kantonspolizist des nahen Postens genug. Der über 60-jährige Ordnungshüter begibt sich nach draussen, um die Lage endlich zu beruhigen.
Das Gegenteil trifft ein. Die Russin stösst den Polizisten zunächst weg. Kurz darauf zeigt die Ukrainerin ihrem Hund mit ausgestreckter Handfläche an, sich zum Polizeibeamten zu begeben. Was «Boss» auch tut und dem überraschten Geschädigten in die linke Hand beisst. Mit gravierenden Folgen. So muss der Polizist sogleich das Spital aufsuchen und seine infizierte Wunde mit Antibiotika behandeln lassen. Er bleibt mehrere Wochen lang arbeitsunfähig.
Unbedingte Geldstrafe für Frauchen
Der Vorfall vom 15. September 2008 zog für beide Damen rechtliche Folgen nach sich. Sie mussten sich im Februar 2010 zunächst vor dem Bezirksgericht Affoltern verantworten. Die Russin hatte Glück und wurde mangels Intensität und einer Abwehrhandlung vom Vorwurf der Gewalt und Drohung freigesprochen. Im Gegensatz zur einschlägig vorbestraften Ukrainerin, deren Hund schon früher einen Menschen gebissen hatte.
Die heute 34-jährige Frau wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Uebertretung des Hundegesetzes zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 90 Franken, also insgesamt 6750 Franken sowie 200 Franken Busse verurteilt.
1000 Franken Schmerzensgeld
Die verurteilte Tänzerin legte Berufung ein und sollte am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht erscheinen. Allerdings glänzte sie durch unentschuldigte Abwesenheit und akzeptierte damit stillschweigend das Urteil von Affoltern. Demnach wurde sie neben der Bestrafung verpflichtet, dem verletzten Polizeibeamten ein Schmerzensgeld von 1000 Franken zu entrichten.