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365-facher GewinnEin Meisterwerk als Schnäppchen

Ein Augsburger Gericht prüft, ob ein deutscher Auktionator beim Verkauf eines Perserteppichs für 19'700 Euro fahrlässig gehandelt hat. Das Stück erzielte ein Jahr darauf in London 7,2 Millionen.

phi
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Auch weil dieser Teppich im Standardwerk «Survey of Persian Art» abgebildet ist, glaubt die Verkäuferin, der Auktionator habe fahrlässig gehandelt.

Auch weil dieser Teppich im Standardwerk «Survey of Persian Art» abgebildet ist, glaubt die Verkäuferin, der Auktionator habe fahrlässig gehandelt.

Es ist ein Stoff, aus dem die Träume eines Schnäppchenjägers geknüpft sind: Ein cleverer Käufer kaufte einer Frau im Oktober 2009 in Augsburg einen Perserteppich ab, der versteigert wurde. Der Auktionator forderte ein Mindestgebot von 900 Euro für den 3,38 mal 1,53 Meter grossen Teppich, der am, Ende 19'700 Euro erzielte. Ein Jahr später wurde er beim Londoner Auktionshaus erneut versteigert, doch dieses Mal bekam der Verkäufer satte 7,2 Millionen Euro dafür. Bis vor Kurzem war er der teuerste Teppich der Welt.

Die Verkäuferin ohne die Millionenablöse verklagte den deutschen Auktionator auf Schadensersatz, weil er grob fahrlässig gehandelt habe. Weil ein erstinstanzlicher Vergleich abgelehnt wurde, mussten die Parteien nun erneut vor den Kadi, berichtete die «Süddeutsche Zeitung». Gutachter sollten am 11. Juli in Augsburg klären, ob der Auktionator hätte ahnen können, ob die Knüpferei aus Persien kurz nach dem Verkauf 365 Mal mehr erlösen würde.

«Ein Meisterwerk als Bettvorleger eingestuft»

Während der Anwalt der Klägerin dem Mann vorwarf, er habe «ein Meisterwerk als Bettvorleger eingestuft», rechtfertigte der sich mit dem guten Zustand des Streitstücks. Für einen Teppich aus dem 17. Jahrhundert aus der Gegend von Kerman sei er quasi zu wenig abgenutzt. Der Gutachter betonte, dass «auch Laien» den Wert der Materie hätten erkennen können. Er wies aber auch darauf hin, dass der Londoner Erlös enorm sei und sich in diesem Bereich eine Preisspirale drehe.

Auch «Christie's» habe das Mindestgebot nur auf 200'000 bis 300'000 Pfund taxiert, so die «Süddeutsche». In diesem Rahmen liegt auch der Betrag, den die Klägerin fordert: 346'000 Euro. Den Kompromissvorschlag der Erstinstanz, 85'000 Euro zu zahlen und den Fall gütlich zu den Akten zu legen, lehnte der Auktionator ab, weil er die Summe nicht aufbringen könne. Der Prozess vor dem Landgericht Augsburg wird fortgesetzt.

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