Jugenkulturpauschale: Eine Million Franken für die Jugendkultur

Aktualisiert

JugenkulturpauschaleEine Million Franken für die Jugendkultur

Eine Million hat der Grosse Rat gestern für die Jugendkultur bewilligt. Kulturschaffende bleiben aber skeptisch.

Hannes von Wyl
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Hannes von Wyl

Das Parlament hat gestern die Förderung der Jugendkultur im Gesetz verankert und stellt mit der Jugendkulturpauschale zwischen 2014 und 2018 insgesamt eine Million Franken zur Verfügung. Der indirekte Gegenvorschlag der Bildungskommission (BKK) zur Juso-Volksinitiative «Lebendige Kulturstadt für alle» wurde nach engagierter Debatte mit 64 zu 23 Stimmen angenommen. Als einzige Partei sprach sich die SVP gegen zusätzliche finanzielle Mittel aus: «Die 200 000 Franken pro Jahr sind Valium für das Initiativkomitee, damit sie die Initiative zurückziehen», sagte Fraktionssprecher Joel Thüring. Heidi Mück von der BKK widersprach im Schlusswort: «Die Pauschale ist für die Jugendkulturförderung mehr Speed als Valium.»

Kulturschaffende skeptisch

Über den Ausgang der Debatte zeigt sich Tobit Schäfer, SP-Grossrat und Mitglied des Initiativkomitees, erfreut: «Endlich wird spezifisch für die Jugendkultur Geld gesprochen». Sebastian Kölliker, Präsident des Jugendkulturfestivals, bleibt hingegen skeptisch: «Der heutige Beschluss ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Eine Strategie zur Jugendkulturförderung existiert bisher nicht.» Alain Szerdahelyi vom Jungle Street Groove hofft nun auf mehr «Unterstützung statt Einschränkungen.»

Lippenbekenntnisse

Neben den Förderbeiträgen wurde auch eine Absichtserklärung zur Vereinfachung von Bewilligungsverfahren von kulturellen Nutzungen beschlossen. «Diese Absichtsbekundungen bestehen in ähnlicher Form schon seit über zehn Jahren», sagt Schäfer. Geändert habe sich seither nicht viel. Daher bezeichnet Schäfer die Erklärung als Augenwischerei: «Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube».

Zwischennutzung

Laut Parlamentsbeschluss sollen auch Zwischen- und Umnutzungungen einfacher und schneller bewilligt werden. Als grosses Hindernis sieht Schäfer dabei das Bau- und Planungsgesetz, in dem diese Nutzungsformen gar nicht vorhanden seien: «Bei einer Nutzung von drei Jahren müssen daher die gleichen Auflagen erfüllt werden, wie bei einer zehnjährigen Nutzung.» Im Bericht der BKK heisst es aber, «dass für jugendkulturelle Aktivitäten betreffend Zwischennutzung (gleichwie betreffend Nutzung des öffentlichen Raums) kein Sonderrecht gelten kann.»

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