DoppellebenEingebürgerter Bigamist muss Pass abgeben
Ein eingebürgerter Türke muss seinen Schweizer Pass wieder abgeben, nachdem die Behörden von seiner Zweitfamilie in der Türkei erfahren haben.
In der Schweiz war er 26 Jahre verheiratet gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Der Türke war 1982 in die Schweiz eingereist und hatte eine 20 Jahre ältere Bernerin geheiratet, die ein Jahr zuvor ihre gemeinsame Tochter zur Welt gebracht hatte. Während seiner Ehe mit der Schweizerin reiste er regelmässig zurück in die Türkei, wo er mit einer Jugendfreundin 1996 und 1997 zwei weitere Töchter zeugte.
Faktischer Bigamist
2003 wurde er aufgrund seiner Ehe mit der Bernerin erleichtert eingebürgert. Kurz nach Abschluss des Verfahrens kam in der Türkei eine dritte Tochter von ihm zur Welt. Seine Zweitfamilie in der Heimat besuchte der Mann vierteljährlich und unterstützte sie finanziell.
Die Schweizer Gattin war über die ausländischen Aktivitäten ihres Mannes im Bild. Sie reagierte nach ihren eigenen Angaben aus Rücksicht auf die gemeinsame Tochter aber nicht weiter. Knapp fünf Jahre nach der Einbürgerung informierten die Berner Behörden das Bundesamt für Migration über sein faktisch bigames Leben.
Eigentliches Doppelleben
Im Oktober 2008 wurde die erleichterte Einbürgerung des Mannes vom BFM dann für nichtig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des inzwischen von seiner Schweizer Frau geschiedenen Türken abgewiesen. Laut den Richtern in Bern hat er ein eigentliches Doppelleben geführt.
Zur Zeit des Einbürgerungsverfahrens könne damit keine stabile, auf die Zukunft gerichtete eheliche Gemeinschaft mit seiner Schweizer Frau mehr bestanden haben. Zwar hätten die Einbürgerungsbehörden von den zwei ersten Töchtern gewusst. Anscheinend hätten sie aber angenommen, dass es sich dabei nur um Seitensprünge gehandelt habe.
Die Zeugung der dritten Tochter während des Einbürgerungsverfahren und weitere Elemente zu seiner engen Verbindung mit der türkischen Parallelfamilie habe er verschwiegen. Inzwischen habe er seine Freundin in der Heimat denn auch geheiratet. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil C-6821/2008 vom 11.5.2008) (sda)