Zürcher StänderatswahlEinsprache könnte Amtsantritt verzögern
Gegen die Ergebnisse des ersten Wahlgangs der Ständeratswahlen in Zürich hat eine Privatperson Einsprache erhoben. Die Regierung hat diese abgewiesen – doch die Sache ist noch nicht vom Tisch.
Gegen den Entscheid des Regierungsrats kann beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden. Durch diese Verzögerung ist unklar, ob die neugewählten Ständeräte ihr Amt vor den Bundesratswahlen antreten können.
Eine Beschwerde beim Bundesgericht müsste innerhalb von 30 Tagen erhoben werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Regierungsrat die Rechtskraft der Wahlergebnisse nicht feststellen. Ob das noch vor den Bundesratswahlen am 9. Dezember möglich sein wird, ist noch offen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Weil die Neugewählten erst dann Einsitz in den Ständerat nehmen können, wenn beide Mitglieder rechtskräftig gewählt sind, hat die Verzögerung auch Einfluss auf den Amtsantritt des im zweiten Wahlgang noch zu wählenden Ständerats. Im ersten Wahlgang gewählt wurde Daniel Jositsch (SP).
Bis die Wahl der beiden Neugewählten rechtskräftig ist, bleiben die beiden Bisherigen Verena Diener (GLP) und Felix Gutzwiller (FDP) im Amt.
Konfusion um Strich
Bei der Einsprache ging es um die Wahlzettel, bei denen die Wahlberechtigten einen Strich gemacht hatten. Diese werden ebenso wie leere Wahlzettel behandelt und haben damit keinen Einfluss auf die Berechnung des absoluten Mehrs.
Der Einsprecher war der Meinung, ein Strich sei eine Willensäusserung und müsse daher separat gezählt und bei der Berechnung des absoluten Mehrs berücksichtigt werden, wie Jürg Podzorski von der Direktion der Justiz und des Innern erklärte. (sda)