Was passiert, wenn man Einweg-E-Zigis wiederauflädt?

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RorschachEinweg-E-Zigi mit Handykabel aufgeladen – Wohnung gerät in Brand

In Rorschach brannte es Mitte Januar in einer Wohnung. Nun wird der Grund dafür bekannt: Eine 18-Jährige hat, entgegen aller Empfehlungen, eine Einweg-E-Zigarette wiederaufgeladen. Dadurch ist ein Feuer mit anschliessend hohem Schaden entstanden. 

Jeremias Büchel
von
Jeremias Büchel
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Die Feuerwehr rückte damals mit rund 30 Angehörigen aus, um den Brand zu löschen.  Beim Brand entstand ein Schaden von rund 20’000 Franken. 

Die Feuerwehr rückte damals mit rund 30 Angehörigen aus, um den Brand zu löschen.  Beim Brand entstand ein Schaden von rund 20’000 Franken. 

Kapo SG
Händler warnen klar davor, Einweg-E-Zigaretten wiederaufzuladen. 

Händler warnen klar davor, Einweg-E-Zigaretten wiederaufzuladen. 

Screenshot

Am späten Abend des 15. Januars hat eine 18-Jährige in einer Dachstockwohnung in Rorschach ihre Einweg-E-Zigarette auf dem Nachttisch aufgeladen. Dies «unbeaufsichtigt und unsachgemäss», wie die St. Galler Staatsanwaltschaft in einem kürzlich ausgestellten Strafbefehl schreibt. «Sie tat dies, indem sie die Lithium-Ionen-Batterie aus der Einweg-E-Zigarette entfernte und mittels manipuliertem Handy-USB-Ladekabel an die Steckdose anschloss.» Dadurch überhitzte die Einweg-E-Zigarette, diese geriet in Flammen und es kam im Zimmer zu einem Brand. 

Niemals Einwegprodukte wiederaufladen

Dies geschah laut Staatsanwaltschaft, weil die Ukrainerin die Einweg-E-Zigarette «mittels eines einseitig manuell aufgeschnittenen USB-Handy-Ladekabels, welches an die entsprechenden Stellen an der ebenfalls manuell freigelegten Batterie geklemmt wurde, unbeaufsichtigt und über längere Zeit auflud.» Der jungen Frau sei bewusst gewesen, dass man E-Zigaretten nicht aufladen sollte und so ein Brand des Akkus ausgelöst werden könnte. Zudem hat sie den Ladevorgang nicht beaufsichtigt. Hersteller und Händler warnen klar davor, Einwegprodukte aufzuladen. 

Schuldspruch und Busse

Die Staatsanwaltschaft verurteilt die 18-Jährige wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Fr.). Diese Strafe muss nur beglichen werden, wenn die Frau in den nächsten zwei Jahren straffällig wird. Begleichen muss sie jedoch eine Busse von 300 Franken sowie Gebühren und Auslagen von 650 Franken, also total 950 Franken. 

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. 

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Hier findest du Hilfe:

Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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