Eklat während Tierquäler-Prozess im Thurgau

Aktualisiert

Eklat während Tierquäler-Prozess im Thurgau

Das Bezirksgericht Arbon hat einen renitenten Thurgauer Pferde- und Viehhändler wegen Drohung und schwerer Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat unbedingt und 9000 Franken Geldstrafe verurteilt. Beim Urteilspruch war der Mann nicht mehr im Saal. Er hatte ihn unter lautstarkem Protest schimpfend verlassen.

Die Verhandlung vor Bezirksgericht Arbon fand unter Polizeischutz statt. Der Angeklagte, der den Prozess zweimal platzen liess, wurde von der Polizei vorgeführt. Nach einem Zwischenruf einer Zuschauerin rannte er kurz nach Verhandlungsbeginn wütend aus dem Gerichtssaal.

Das Urteil gegen den zweifach vorbestraften Landwirt, der in Hefenhofen einen Hof mit Pferdehaltung betreibt, fällte das Gericht in Abwesenheit des Angeklagten.

Wegen Drohung, mehrfacher Tierquälerei und weiteren Straftaten wird der 40-Jährige im Sinne der Anklage mit 300 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Bezahlt er die unbedingte Geldstrafe nicht, muss der Landwirt und siebenfache Familienvater zehn Monate ins Gefängnis.

Zudem erhält er eine Busse von 2000 und Ordnungsbussen von zwei Mal 200 Franken, weil er nicht an die zweite Verhandlung gekommen und die dritte vorzeitig verlassen hatte. Der Frau, die er bedroht hat, muss der Angeklagte eine Entschädigung von 1300 Franken bezahlen. Das Gerichtsverfahren kostet den Angeklagten 3000 Franken.

Tierhalteverbot nötig

Laut dem Gericht wiegt das Verschulden des Angeklagten sehr schwer. Er habe Menschen mit dem Tod bedroht, ein Pferd zu Tode gequält und halte seine Pferde und Rinder auf tierquälerische Weise.

Der mehrfach vorbestrafte Mann sei völlig uneinsichtig, sagte der Gerichtspräsident. Er werde an der Tierhaltung auch nach dem jüngsten Urteil nichts ändern. Das Strafgericht könne kein Tierhalteverbot aussprechen. Aber es hoffe, dass nun das Thurgauer Veterinäramt endlich handle.

Tierschützer Erwin Kessler sagte an einer Medienorientierung nach der Verhandlung, er werde alles daran setzten, dass die Behörden ein solches Verbot aussprechen. Es sei stossend, dass die Behörden dem Landwirt das Halten von Tieren nicht schon früher verboten hätten.

Armee kauft Pferde

Skandalös sei, dass die Schweizer Armee dem Angeklagten immer noch Pferde abkaufe, sagte Kessler. Dies obwohl die Militärbehörden nach Kontrollen auf dem Hof die tierquälerische Haltung der Tiere gesehen hatten.

Im Sommer 2007 hatte der Angeklagte ein Jungpferd, das beschlagen werden sollte, derart gequält, dass es verendete. Auf Frage des Richters, ob er wieder so vorgehen würde, sagte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht: «Ich würde nicht mehr lange fackeln. Einem so störrischen Gaul gehört die Rübe ab». Eine Zuschauerin rief «selber Rübe ab», worauf der Angeklagte wütend aus dem Gerichtssaal rannte.

Richter nicht im Ausstand

Zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag stellte der Angeklagte den Antrag, der Gerichtspräsident müsse in den Ausstand treten. Dies wurde vom Gericht abgelehnt. Der Gerichtspräsident sei befangen, sagte der Angeklagte. Er habe «seinen Laden» nicht im Griff und ihn beim ersten Prozess fast zwei Stunden warten lassen.

Bei der zweiten Verhandlung Anfang Mai war der Angeklagte deshalb gar nicht erst erschienen. Dies hatte die vergeblich anwesenden Tierschützer verärgert. Nach einem Tumult liess der Richter den Saal von der Polizei räumen.

Personenkontrolle

Am Donnerstag waren die Zuschauer nur nach Kontrolle der Identitätskarte eingelassen worden. Dazu sagte der Richter, eine Gerichtsverhandlung sei kein Podium, um irgendwelchen Institutionen Gehör zu verschaffen. Zuschauer und Medienleute dürften dabei sein. Sie müssten sich aber ruhig verhalten. (sda)

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