Elf-Affäre: Schweizer verurteilt

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Elf-Affäre: Schweizer verurteilt

Die wegen der Korruptionsaffäre um den Ölkonzern Elf angeklagten drei Schweizer sind in Genf zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

Die drei Verurteilten wurden für schuldig befunden, der früheren Nummer zwei bei Elf, Alfred Sirven, veruntreute Gelder in der Höhe von 46 Millionen Franken gewaschen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei von ihnen unbedingte Gefängnisstrafen gefordert.

Die Neubeurteilung des Falls ergab für den Hauptangeklagten 18 Monate Gefängnis bedingt und eine Geldbusse von 100 000 Franken. Er wurde der schweren Geldwäsche für schuldig befunden. Damit erhielt er die gleiche Strafe wie bereits im Verfahren von 2004.

Seine Geschäftspartnerin wurde zu 16 Monaten bedingter Haft und 10 000 Franken Busse verurteilt, wie ihr Anwalt David Bitton erklärte. Vor zwei Jahren hatte das Urteil für die Frau noch auf 15 Monate bedingt gelautet.

Der damals freigesprochene Bücherexperte der Firma K&M erhielt nun eine zehnmonatige bedingte Haftstrafe und eine Geldbusse von 25 000 Franken.

Der Anwalt sprach von milden Urteilen. Das Gericht habe nicht verstehen können, weshalb in dieser Affäre bloss drei Personen auf der Anklagebank seien, erläuterte der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Urteile von 2004 angefochten, da sie ihrer Meinung nach zu wenig hart ausgefallen waren. Diese Meinung vertrat dann auch der Kassationshof. Nach einem Rekurs der Verurteilten verlangte schliesslich das Bundesgericht eine Neubeurteilung des Falls.

(sda)

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